AK: "Wirrwarr"

So entkommst du der Nebenkosten-Falle beim Handy

Elektronik
25.05.2012 14:15
Mit Grundgebühr und Gesprächskosten ist es bei der Handy-Rechnung meist nicht getan, warnt die Arbeiterkammer (AK). Bei einem Test von sieben Anbietern sind gleich 56 unterschiedliche Nebenspesen ans Tageslicht gekommen - ein kostspieliges "Wirrwarr", so die AK. Hier findest du die besten Tipps gegen den Nebenkosten-Dschungel.

"Die Nebenspesen sind für Konsumenten unüberschaubar", sagt AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. "Ob sie tatsächlich verrechnet werden dürfen, muss manchmal gerichtlich geklärt werden."

Ein Streitpunkt ist die 2011 eingeführte jährliche Servicepauschale, die mit zehn bis 20 Euro zu Buche schlägt. Darin sind laut AK bei fünf Anbietern Leistungen enthalten, die nicht jeder Kunde braucht, zum Beispiel eine Diebstahlsperre.

Kosten auch für selbstverständliche Dienste
Oft fallen Nebenspesen außerdem schon beim Vertragsabschluss automatisch an, zum Beispiel die Aktivierungskosten. Für Extras wie eine Wunschrufnummer zahlt man überdies. Allerdings halten die Mobilfunker auch für Dienste die Hand auf, die für Kunden selbstverständlich seien, so die AK - etwa die Bezahlung per Erlagschein. Ob diese allerdings rechtens ist, klärt gerade der Europäische Gerichtshof.

Mobilfunker bei Kostenfallen kreativ
56 unterschiedliche Nebenspesen hätten sich bei sieben Mobilfunkanbietern gefunden, empört sich die AK. Zum Beispiel die Zahlscheingebühr, die bis zu 3,20 Euro ausmacht. Auch Kosten für die Zusendung von Rechnungskopien - zwischen zwei und fünf Euro - werden bei manchen Anbietern fällig. Die Wunschnummer kostet zwischen 20 und stolzen 200 Euro. Mahnspesen liegen pro Rechnung bei 4,36 bis zehn Euro. Wird aufgrund nicht bezahlter Rechnungen die SIM-Karte gesperrt, kostet das obendrauf 20 bis 30 Euro. Für das darauf folgende Entsperren blättert man zwischen zehn und 30 Euro hin.

Papierrechnungen und Mehrwert-Sperre kostenlos
Immerhin gibt es laut AK auch positive Nachrichten. So müssen etwa Papierrechnungen seit vergangenem Jahr wieder kostenlos zugeschickt werden. Auch die Sperre von Mehrwertdiensten, also 09er-Nummern, muss einmal pro Jahr unentgeltlich angeboten werden. Allerdings müssen Kunden auch hier Vorsicht walten lassen: Ein Anbieter im Test habe für die Sperre über das Online-Kundenportal zwar nichts verlangt, wer allerdings die Hotline aus diesem Grund anrufe, zahle.

Dabei seien zahlreiche Nebenspesen-Einfälle der Mobilfunker im betriebswirtschaftlichen Sinn ohnehin kein "Muss", so die AK: Bei vielen Einzelleistungen gebe es auch Anbieter, die auf die Extraverrechnung verzichten. Wer gar nicht erst in die Verlegenheit kommen möchte, von unerwarteten Nebenkosten überrascht zu werden, sollte folgende Tipps der AK beachten.

So wird dein Handy nicht zur Nebenspesen-Falle:

  • Achte nicht nur auf die beworbenen Grundgebühren und Minutenentgelte, sondern auch auf die Nebenkosten. Die können sich nämlich summieren.
  • Neben den Grundentgelten zählen neuerdings meist auch jährlich fällige Servicepauschalen zu den Fixkosten. Die darin enthaltenen Leistungen sind sehr unterschiedlich - und nicht für jeden nötig, wie Diebstahlsperre oder eine 15-minütige Handyschulung.
  • Vorsicht ist auch bei kleinen Anliegen rund ums Handy angesagt. Denn schon geringe Änderungen wie das Abschalten der Mobilbox oder die Änderung des Kundenkennworts können Kosten verursachen. Auch hier sollte man sich vorher informieren.
  • Manche Einstellungen kann man über das Online-Kundenportal selbst vornehmen. Zum Teil sind Änderungen nur hier kostenlos möglich, zum Beispiel die Sperre von Mehrwertdiensten. Telefonisch oder im Shop können hingegen Kosten anfallen.
  • Die Handyrechnung sollte pünktlich bezahlt werden, andernfalls drohen hohe Kosten wie eine teure Anschlusssperre und das erneute Freischalten.
  • Auch Besitzer von Wertkartenhandys sollten aufpassen: Zum Teil werden Bearbeitungsentgelte zwischen neun und 20 Euro verrechnet, die den Guthabenrest übersteigen können.
  • Ob Zahlscheingebühren zulässig sind, überprüft derzeit der Europäische Gerichtshof. Diese sollte man daher nur unter Vorbehalt einer späteren Rückforderungsmöglichkeit begleichen.
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