Österreich plant die elektronische Überwachung von Hochrisiko-Gefährdern. Justizministerin Anna Sporrer erklärt, wie das System funktionieren könnte und welche Modelle überhaupt zur Auswahl stehen.
Spanien und Rumänien machen es vor, in Österreich gibt es ebenfalls schon parteiübergreifende Zustimmung: Gewalttätige Personen sollen künftig elektronisch überwacht werden. Allerdings könnte die Fußfessel für Gewalttäter am Ende gar keine Fußfessel sein. Sondern eine viel unauffälligere Variante.
Zwar verhandelt die Regierung schon länger über die Gefährder-Überwachung – auch im Sommer finden Sitzungen einer Arbeitsgruppe statt –, wie das Gerät konkret aussehen soll, ist aber noch völlig offen. Geprüft wird etwa auch ein elektronisches Armband, das „mitunter unauffälliger ist und nicht entfernt werden kann“, so Justizministerin Anna Sporrer zur „Krone“.
So soll die Überwachung funktionieren
Wie könnte so etwas in der Praxis aussehen? Es kann nicht nur der Gefährder ein elektronisches Band tragen. Auch die gefährdete Frau oder die gemeinsamen Kinder müssten ein gekoppeltes Gerät bei sich haben. „Das geht aber nur mit Zustimmung des potenziellen Opfers“, betont die Ministerin. Nähert sich der Gefährder auf weniger als die erlaubten 100 Meter, „gibt es bei der Polizei einen Alarm“. Die Beamten sollten dann schnell reagieren: „Die Polizei ruft das mögliche Opfer sofort an und fragt, ob es sich gefährdet fühlt.“ Denn, so Sporrer: „Es kann auch ein Fehlalarm sein.“
In Spanien würde das sehr gut funktionieren, meint die Ministerin. Dort trägt der Gefährder einen fixierten GPS-Sender, die gefährdete Frau erhält ein gekoppeltes Alarmtelefon. Kommt er ihr zu nahe, werden die Frau und eine rund um die Uhr besetzte Zentrale gewarnt.
Fußfessel oder Armband?
Welches Gerät am Ende gewählt wird, entscheidet sich aber erst später. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich derzeit vor allem mit der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung. „Diskussionen betreffend die Auswahl der zum Einsatz gelangenden technischen Geräte machen erst Sinn, wenn alle weiteren Rahmenbedingungen feststehen“, heißt es aus Sporrers Büro.
Und noch sind einige Fragen offen: Wer gilt als Hochrisiko-Gefährder? Wer beurteilt das Risiko? Welches Gericht ordnet die Überwachung an? Und wer reagiert, sobald Alarm ausgelöst wird? Die Gefährdungseinschätzung soll nach Sporrers Vorstellungen ebenfalls die Exekutive übernehmen. „Das Zivilgericht ist dafür zu weit weg vom Fall.“ Anordnen muss die Überwachung trotzdem ein Gericht. Als Ersatz für die U-Haft sieht Sporrer diese Maßnahme aber nicht.
Im Herbst präsentiert die Arbeitsgruppe jedenfalls ihre Ergebnisse, danach wird mit ÖVP und NEOS verhandelt, und Sporrer hofft dann auf eine schnelle Einigung – vielleicht sogar noch vor dem Winter.
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