Im Klagenfurter Rathaus gehen die Wogen hoch: Die einen suchen nach einem Spion, der die Gehaltszettel aller 1800 Mitarbeiter online geklaut hat - und die anderen sind sauer, weil bei den Ermittlungen ohne richterlichen Beschluss Mails durchforstet wurden. Darf der Dienstgeber das überhaupt?
Die Datenschutzgrundverordnung von 2018 ist streng: Alle personenbezogenen Daten - und das fängt beim Namen an - sind geschützt. Doch was bedeutet das für den einzelnen in der Praxis? Darf der Dienstgeber Mails speichern oder gar mitlesen?
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