Die Opfer boten auf Internetplattformen Gegenstände zum Verkauf an. Daraufhin meldete sich ein Interessent per E-Mail, der ohne weitere Verhandlungen dem Geschäft zustimmte und einen Scheck sandte. Der darauf eingetragene Betrag war immer deutlich überhöht, woraufhin der Verkäufer gebeten wurde, das restliche Geld per Bargeldtransfer-Service zurückzuüberweisen.
Die Betroffenen sahen zunächst den auf dem Scheck angeführten Betrag auf ihrem Kontoauszug und retournierten das Wechselgeld. Später entpuppte sich der Scheck aber als Fälschung und die Banken machten die Buchung rückgängig, weil Geldinstitute Schecks nur unter Vorbehalt der Deckung annehmen, erklären die Kriminalisten die Masche der Betrüger.
Sie warnen daher davor, auf derartige Geschäfte einzugehen. Ein weiterer Hinweis sei das schlechte Deutsch, in dem die E-Mails abgefasst sind.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.