Aller Voraussicht nach dürfte das kommende Schuljahr für Schüler und Lehrer ohne Tests und Maskenpflicht beginnen. Es werde noch beraten, ob in der aktuellen Pandemielage zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Schulen notwendig sein werden. Grundsätzlich gelte der Variantenmanagementplan. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) wird am 29. August die konkreten Regelungen für den Herbst bekannt geben.
Im Variantenmanagementplan der Bundesregierung seien diese erst am Übergang zu bzw. bei Szenario 3 („Ungünstiger Fall“) vorgesehen, betonte das Ministerium. Derzeit liefen noch letzte Abstimmungen mit dem Gesundheitsressort.
Das vergangene Schuljahr hatte noch - damals bei der im Vergleich zu Omikron mit schwereren Krankheitsverläufen verbundenen Delta-Variante - mit einer dreiwöchigen „Sicherheitsphase“ begonnen: In dieser Zeit musste verpflichtend dreimal pro Woche ein Covid-Test absolviert und außerhalb der Klasse eine Maske getragen werden. Wegen der Welle mit der ansteckenderen Omikron-Variante wurden diese Maßnahmen schließlich bis Ende Februar verlängert. Maskenpflicht gab es bis Anfang Mai, regelmäßig getestet wurde bis Anfang Juni.
Diesmal dürfte der Schulstart hingegen ähnlich wie vor Beginn der Pandemie ablaufen. Übergeordnetes Ziel im Bildungsbereich sei es - wie in den anderen Lebensbereichen - mit Corona leben zu lernen. „Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.“
Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.
Bildungsministerium
Szenario 2 wahrscheinlich
In dem Dokument ist das weitere Vorgehen in vier verschiedenen Szenarien geregelt. Aktuell wird laut Gesundheitsministerium Szenario 2 angenommen: eine längerfristige Abschwächung der Pandemie, mit einer saisonalen Infektionswelle im Herbst/Winter 2022/23 - mit Ausmaß und Schweregrad ähnlich den vergangenen Omikron-Wellen. An den Schulen soll es dabei nur anlassbezogen Testungen mit Antigen-Schnelltests bzw. eine zeitlich befristete Maskenpflicht am Standort geben.
Eine Einführung schärferer Regeln als auf Bundesebene ist den Ländern laut Bildungsministerium nicht möglich. Sie könnten höchstens an Schüler bzw. Lehrer appellieren, die allgemein zur Verfügung gestellten Tests zu nutzen.
Regelmäßige PRC-Testungen (einmal pro Woche) sind im Variantenmanagementplan erst am Übergang zu Szenario 3 mit einer großen Infektionswelle mit einer neuen, besorgniserregenden Variante vorgesehen. Tritt Szenario 3 ein, gilt zusätzlich eine generelle Maskenpflicht abseits der Klasse. Überall außer in der Volksschule kann dann anlassbezogen auch zeitlich befristet Maskenpflicht in der Klasse angeordnet werden. Kinder und Jugendliche, für die eine Infektion besonders gefährlich sein könnte, dürfen in dieser Phase bei Vorlage eines ärztlichen Attests dem Unterricht fernbleiben.
In Szenario 4 („Sehr ungünstiger Fall“: Verstärkung der Pandemie mit sehr hoher Zahl an Infektionen und Hospitalisierungen) muss in der Unterstufe standardmäßig Mund-Nasen-Schutz getragen werden, in der Oberstufe FFP2-Maske. Mehrtägige Schulveranstaltungen mit Übernachtungen würden ausgesetzt.
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