Die US-Regierung wird die Aufenthaltszeiten für ausländische Studierende und Medienvertreter im Land stärker begrenzen.
Sie werden nach bisherigen Regelungen formell ohne feste Befristung für die Dauer ihrer Studiengänge beziehungsweise Arbeitsaufträge in die USA gelassen. Jetzt wird für Studierende und Austauschstudenten ein Aufenthaltszeitraum von vier Jahren festgesetzt – und eine Begrenzung auf 240 Tage für Journalisten.
Zugleich können beide Gruppen Verlängerungen beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen. Die US-Regierung hatte bereits in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eine solche Änderung ins Auge gefasst – und machte im vergangenen Jahr einen neuen Anlauf.
Die drei Visa-Kategorien für Studierende (F-Visum), Austauschstudenten (J) und Journalisten (I) genossen seit Jahren einen Ausnahmestatus. Ihre Inhaber durften die USA nicht für einen festen Zeitraum betreten, sondern für „Duration of Status“ – die Dauer des Status.
Überblick ging angeblich verloren
Für Journalisten bedeutete das gemäß der Regel etwa, dass ihr Status als unverändert betrachtet wurde, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber aktiv waren. Studierende durften sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung im Land aufhalten.
Im Dokument zur Neuordnung wird darauf verwiesen, dass diese Regelung es schwierig machte, den Überblick über den Verbleib von Ausländern dieser Gruppen in den USA zu behalten – und darüber, ob die Voraussetzungen für ihren langfristigen Aufenthalt überhaupt noch gegeben seien.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.