Der Vortrag der Staatsanwaltschaft im Landesgericht Krems ist schwer zu verdauen: Eine junge Frau erlebte in nur wenigen Wochen Schreckliches. Ihr Freund biss, würgte und schlug sie. Neben Sexualdelikten wird dem erst 20-Jährigen auch ein grausiger Vorfall mit Fäkalien zur Last gelegt.
„Ich glaube, da ist der Ausdruck Martyrium passend“, hält die Staatsanwältin im Landesgericht Krems (NÖ) fest. Nur einige Wochen dauerte die Beziehung zwischen dem 20-Jährigen und der jungen Frau – doch was sie in dieser Zeit erleben musste, ist schwer zu begreifen.
Mutter war gegen Beziehung
Die beiden lernten sich letzten Herbst über TikTok kennen, man traf sich und ging schnell eine Beziehung ein. Die Mutter des Opfers war mit dem neuen Freund ihrer Tochter nicht einverstanden – doch die junge Frau entschied sich für den Angeklagten. „Er hat sie dann total isoliert von ihrer Familie“, so die Staatsanwältin. Sie zog mit dem Niederösterreicher zu seinem Stiefvater.
Er beginnt, sie zu beißen. Sie denkt am Anfang, es ist spielerisch.
Staatsanwältin im Landesgericht Krems (NÖ)
Schnell begann die Gewalt: „Er beginnt, sie zu beißen. Sie denkt am Anfang, es ist spielerisch“, so die Anklägerin. Die Angriffe eskalieren immer weiter. „Dann beginnt er sie zu würgen. Sie stellt sich oft extra bewusstlos, damit er aufhört. Sie musste ihn außerdem Meister nennen.“ Fotos der Verletzungen lassen auf die enorme Krafteinwirkung schließen.
Abartiger Angriff mit Fäkalien
Der grausigen Höhepunkt findet am 11. November letzten Jahres statt. „Der Angeklagte jagte sie mit seinen Fäkalien durch die Wohnung“, berichtet die Staatsanwältin von dem unsagbaren Vorfall. Und weil die junge Frau weglief, ihn anflehte aufzuhören: „Sie musste einen Entschuldigungsbrief schreiben. Auch da musste sie ihn mit ,Meister‘ anreden“, sagt die Staatsanwältin. Mit einem Gürtel hätte er dann auf seine Freundin eingeschlagen.
Wegen fortgesetzter Gewalt und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sitzt der arbeitslose Niederösterreicher jetzt vor dem Schöffensenat. Sein Verteidiger sagt: „Er sieht ein, dass er etwas falsch gemacht hat.“ Der 20-Jährige werde sich großteils schuldig bekennen.
Dann wird die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Zu grauenhaft sind wohl die Schilderungen von Angeklagtem und besonders jene des Opfers. Mit 53.000 Euro Teilschmerzensgeld schließt sich die junge Frau dem Verfahren an. Rund die Hälfte erkennt ihr Peiniger an. Der 20-Jährige fasst eine teilbedingte Haftstrafe von fünf Jahren aus – 20 Monate davon muss er hinter Gitter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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