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D: Strafen mit Schonfrist für “Promi-Hacker”

Web
17.06.2011 10:34
Von zwei Kinderzimmern im deutschen Ruhrgebiet aus sind sie in die Glitzerwelt von Lady Gaga, Justin Timberlake oder Mariah Carey eingedrungen. Mehr als 1.000 bisher unveröffentlichte Songs holten sich die als "Promi-Hacker" bekannt gewordenen jungen Männer, 18 und 23 Jahre alt, dabei mit illegalen Computertricks nach Hause. Am Amtsgericht Duisburg wurden nun Haftstrafen von jeweils 18 Monaten über die geständigen Hacker verhängt – für den 23-Jährigen jedoch zur Bewährung, für den 18 Jahre alten Mittäter außer Vollzug. Er muss in Therapie.

Die beiden Verurteilten hatten zwischen 2009 und 2011 zahlreiche Computer der Musikindustrie angegriffen und bisher unveröffentlichte Songs bekannter Künstler heruntergeladen. Damit hatten sie einen Gewinn von rund 15.000 Euro erzielt.

"Das war halt 'ne Sucht für mich", sagte der 23-Jährige, der sein Gesicht vor Gericht zunächst unter einem Hut und hinter einer Sonnenbrille verbarg. Mit 14 habe er den ersten Computer bekommen und seitdem seine gesamte Zeit davor verbracht. Er lud Lieder runter, trieb sich in virtuellen Tauschbörsen rum. Freunde habe er nicht viele gehabt, draußen im wahren Leben sei er selten gewesen, erzählt er dem Richter. 

Ähnlich war es bei "DJ Stolen", wie sich der 18 Jahre alte Angeklagte in der Szene nennt. Um seinen Ruhm zu steigern, zwang er die US-Popsängerin Kesha mit gestohlenen Nacktbildern, ihm eine persönliche Widmung aufzunehmen, einen sogenannten "shout". Später mischte er den in seine Songs.

Strafen mit Schonfrist
Für den Verteidiger des 18-Jährigen ist klar, dass sein Mandant internetsüchtig ist. Seinen Antrag auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens lehnte das Gericht jedoch ab. Es stehe außer Frage, dass die Männer hochgradig süchtig nach dem Internet seien, meinte der Richter. Der 18-Jährige soll daher nun eine Therapie antreten. Macht er das nicht, muss er in sechs Monaten ins Gefängnis. Auf eineinhalb Jahre Haft lautet das Urteil. 

18 Monate Haft, so lautet auch das Strafmaß für den 23-Jährigen, allerdings auf Bewährung. Der 23-Jährige hat das Urteil bereits akzeptiert. Der Verteidiger des Jüngeren will noch prüfen, ob Berufung eingelegt werden soll.

Staatsanwältin warnt vor Rückfällen
Die Staatsanwältin warnt: Sie sehe keinen Grund zu glauben, dass "DJ Stolen" sein Verhalten ändert. Tatsächlich wurden die Ermittler erst Anfang des Monats erneut auf ihn aufmerksam. Wieder soll er seinem illegalen Hobby gefrönt haben - obwohl er bereits angeklagt war. "Nach dem dritten Mal hab ich schon verstanden, dass da was nicht richtig ist", sagte der 18-Jährige jetzt über seine Rückfälle. Auf die Frage des Richters, was er denn den ganzen Tag mache, antwortete er: "Ich helfe meiner Mutter im Haushalt und gucke DVD-Filme."

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