„Verfahrensfehler“

Brüssel beruft gegen Urteil zu Apple-Steuern

Web
02.02.2021 10:30

Die Europäische Kommission sieht in dem Urteil des EU-Gerichts, das die milliardenschwere Steuernachzahlung von Apple in Irland kippte, diverse Verfahrensfehler. Unter anderem hätten die Richter nicht ausreichend Erläuterungen der Kommission berücksichtigt und sich auf unzulässige Beweise gestützt, argumentierte die Behörde in einer am Montag veröffentlichten Informationen zu ihrer Berufung gegen die Entscheidung.

Die EU-Kommission hatte Apple 2016 aufgefordert, in Irland 13 Milliarden Euro Steuern nachzubezahlen. Das EU-Gericht erklärte die Nachforderung im vergangenen Juli für nichtig. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Die Kommission legte bereits im September Berufung dagegen ein, eine Zusammenfassung der Argumente wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Apple betonte am Montag, an den Tatsachen des Falls habe sich seit der Gerichtsentscheidung nichts geändert.

EU-Kommission ortete Steuerbevorteilung
Hintergrund des Streits ist, dass Apple seit Jahrzehnten einen großen Teil seines internationalen Geschäfts über Irland laufen lässt. Dabei soll Apple - so der Vorwurf der EU-Kommission - durch eine Vereinbarung mit der irischen Regierung die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermieden haben, die das Unternehmen durch den Verkauf seiner Produkte im EU-Binnenmarkt erwirtschaftete.

Das EU-Gericht hatte dagegen entschieden, dass die EU-Kommission zu Unrecht festgestellt habe, dass den Apple-Unternehmen Apple Sales International (ASI) und AppleOperations Europe (AOE) in Irland ein „selektiver ökonomischer Vorteil“ und damit im weiteren Sinne auch Staatshilfe gewährt worden sei.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele