Berufung eingelegt

Brüssel gibt im Steuerstreit mit Apple nicht auf

Digital
28.09.2020 09:29

Die EU-Kommission lässt im Streit um ihre Forderung nach milliardenschweren Steuernachzahlungen des US-Technologiekonzerns Apple in Irland nicht locker. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kündigte Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu dem Fall an, das ihre Behörde verloren hatte. Sie verwies dabei auf eine „Reihe von Rechtsfehlern“. Apple und Irland beharrten auf ihrer Position.

Die EU-Kommission hatte im August 2016 eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland gefordert. Aus ihrer Sicht hatte die irische Regierung dem US-Konzern im Zeitraum von 2003 bis 2014 unrechtmäßige Steuervergünstigungen gewährt. Irland und auch der iPhone-Hersteller Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EU-Gericht und gewannen im Juli in erster Instanz.

Apple und Irland kündigten an, den Einspruch der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu prüfen. Irlands Finanzminister Paschal Donohoe erklärte, seine Regierung vertrete weiter die Auffassung, dass Apple den gesetzmäßig vorgeschriebenen Betrag an Steuern entrichtet habe. Apple erklärte, die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts habe bewiesen, dass sich das Unternehmen in Irland an die Gesetze gehalten habe.

Geld bereits auf Treuhandkonto hinterlegt
Der US-Konzern hatte wegen des Streits schon 2018 eine Summe von 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Donohoe erklärte nun, dass der Betrag erst freigegeben werde, wenn der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden habe. Er rechnete damit, dass sich das Einspruchsverfahren „bis zu zwei Jahre“ hinziehen könnte. Donohoe ist auch Vorsitzender der Eurogruppe.

Hintergrund des Streits ist, dass Apple seit Jahrzehnten einen großen Teil seines internationalen Geschäfts über Irland laufen lässt. Dabei soll Apple - so der Vorwurf der EU-Kommission - durch eine Vereinbarung mit der irischen Regierung die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermieden haben, die das Unternehmen durch den Verkauf seiner Produkte im EU-Binnenmarkt erwirtschaftete.

Gericht sah keinen „selektiven ökonomischen Vorteil“
Das EuG hatte dagegen entschieden, dass die EU-Kommission zu Unrecht festgestellt habe, dass den Apple-Unternehmen Apple Sales International (ASI) und AppleOperations Europe (AOE) in Irland ein „selektiver ökonomischer Vorteil“ und damit im weiteren Sinne auch Staatshilfe gewährt worden sei.

Zudem habe die Kommission fälschlicherweise geschlussfolgert, dass die irischen Steuerbehörden den Apple-Töchtern einen Vorteil verschafft hätten, indem sie Lizenzen für geistiges Eigentum des US-Konzerns nicht den irischen Töchtern zugeordnet hätten. Ein wesentlicher Punkt ist, dass Apple argumentiert, dass der Konzern praktisch alle Forschung und Entwicklung für seine Produkte in den USA betreibe - und deshalb vor allem dort Steuern zahle.

„Sicherzustellen, dass alle Unternehmen - ob groß oder klein - ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen, hat für die Kommission nach wie vor oberste Priorität“, erklärte Vestager. „Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewähren, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stehen, schadet dies dem fairen Wettbewerb in der Europäischen Union und verstößt gegen die Regeln für staatliche Beihilfen.“

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