Urteil in Wien

Magenta-Werbung für „5G-Ready“-Tarife irreführend

Web
21.12.2020 11:30

Der Mobilfunkanbieter Magenta (vormals T-Mobile) ist wegen irreführender Bewerbung seiner „5G-Ready“-Tarife verurteilt worden. Laut Handelsgericht Wien erweckte die Werbung den Eindruck, die Kunden könnten mit dem Tarif bereits den neuen schnellen Kommunikationsstandard 5G nutzen. „5G Ready“ war aber lediglich eine Option, später, wenn ein 5G-Tarif verfügbar sein würde, ohne Zusatzkosten und Vertragsverlängerung auf diesen zu wechseln. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Stein des Anstoßes war eine Werbekampagne von Magenta im Frühjahr 2019. Das Unternehmen hatte damals zum „5G-Ready“-Tarif ein „Gratishandy“ angeboten. Die Telefone waren aber gar nicht 5G-fähig, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als Kläger am Montag mitteilte. Die Kunden hätten sich für die Nutzung des 5G-Netzes also zusätzlich ein 5G-fähiges Handy kaufen müssen. Das Handelsgericht beurteilte diese Geschäftspraktik als irreführend, „weil T-Mobile den unrichtigen Eindruck erweckte, mit den beworbenen - tatsächlich nicht 5G-fähigen Handys - den neuen Kommunikationsstandard 5G verwenden zu können“, so die Konsumentenschützer.

Auch in einem weiteren Punkt gab das Gericht dem VKI recht: Magenta hatte bei seinem Koppelungsangebot (Tarif plus Handy) nicht deutlich genug auf die Dauer der Vertragsbindung, die Höhe der Grundgebühr sowie auf die Aktivierungsgebühr und die jährliche Servicepauschale hingewiesen.

In einem anderen Punkt wurde die Klage des VKI hingegen abgewiesen. Die Konsumentenschützer hatten gefordert, „dass es T-Mobile bei sogenannten Koppelungsangeboten unterlassen soll, den Preis für das Mobiltelefon mit EUR 0,-- oder dergleichen zu bewerben, sofern T-Mobile einen vergleichbaren Tarif ohne Mobiltelefon und Mindestvertragsdauer zu niedrigeren Kosten anbietet“. Das Gericht befand jedoch, dass dies seit Jahren gängige Praxis sei.

VKI und Magenta gehen in Berufung
Der VKI kündigte daher an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Gleiches gilt für Magenta, vertritt der Mobilfunkanbieter laut Unternehmenssprecher doch in einigen Punkten „eine andere Rechtsansicht“. So wies Magenta darauf hin, dass es die vom VKI monierten Tarife schon seit Frühjahr 2019 nicht mehr gebe. „Das waren die Einführungstarife. Diese wurden automatisch zu 5G-Tarifen“, hieß es. Mittlerweile gebe es auf 30 bis 35 Prozent der Fläche Österreichs das schnelle Netz 5G.

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