Browserstreit

Microsoft lässt EU-Anhörung platzen

Web
26.05.2009 10:21
Zwischen Microsoft und der EU-Kommission gibt es wieder Ärger. Der weltgrößte Softwarehersteller sagte eine Anhörung ab, die das Unternehmen angesichts von Ermittlungen der Kommission wegen möglicher Wettbewerbsverstöße gefordert hatte. Ein Sprecher der Brüsseler Behörde bestätigte am Montag, dass der Konzern von seiner Anfrage zurückgetreten sei. "Trotzdem hoffen wir, dass wir in dem Fall schnell zu einem Ergebnis kommen."

Microsoft begründet die Absage damit, dass der Termin mit einer internationalen Fachtagung für Wettbewerbsrecht zusammenfalle. Wie es in einem offiziellen Blog-Eintrag von Dave Heiner, Vize-Präsident bei Microsoft, weiter heißt, ist die Konferenz für den 3. bis 5. Juni in Zürich geplant. Sie wäre mit der Anhörung zusammengefallen. Nach Angaben von Heiner ist zu erwarten, dass in Zürich auch viele Wettbewerbsexperten der Kommission teilnehmen. Das Unternehmen fürchtet daher, dass diese nicht zur Anhörung in Brüssel anwesend sein können.

Bei Anhörungen werden keine Entscheidungen getroffen, jedoch geben sie den betroffenen Parteien eine Möglichkeit, erneut ihre Argumente darzulegen. Diese Chance hätte Microsoft gerne wahrgenommen, hieß es in dem Blog-Eintrag weiter. Daran festzuhalten, wenn so viele wichtige Vertreter der EU sowie nationaler Wettbewerbsbehörden nicht teilnehmen können, mache jedoch keinen Sinn. "Wir haben darauf hingewiesen, dass es keinen rechtlichen oder einen anderen Grund gibt, die Anhörung in der ersten Juniwoche abzuhalten." Die EU-Wettbewerbshüter hätten abgelehnt, einen anderen Termin anzubieten. Daher sei Microsoft gezwungen gewesen, die Anhörung abzulehnen.

Vorwurf des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren der norwegische Browser-Hersteller Opera. Er wirft Microsoft vor, mit der Verknüpfung eigener Software - Betriebssystem plus Browser - gegen das europäische Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Microsoft hält dagegen, das Unternehmen dominiere längst nicht mehr den Markt für Internet-Browser. Sollte Microsoft gegen die Kartellvorschriften verstoßen, droht eine Höchststrafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Rekordbuße von rund 1,7 Milliarden Euro
Bei Verfahren in den Jahren 2004 und 2006 hatte die Behörde dem Softwarehersteller insgesamt eine Rekordbuße von rund 1,7 Milliarden Euro auferlegt. Die Kommission sah es als erwiesen an, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen ausgenutzt und nur unzureichend Informationen für Konkurrenten über Windows veröffentlicht hatte.

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