Hass gegen Moslems

Hetze im Netz: Burgenländer muss 2160 Euro zahlen

Web
13.09.2016 15:50

Hetze gegen Muslime in einem Kommentar, den er auf einer Facebook-Seite postete, hat einen Burgenländer in Eisenstadt vor Gericht gebracht. Beim Prozess gegen den 36-Jährigen verständigte man sich am Dienstag auf eine Diversion. Der Mann muss 2160 Euro zahlen, dazu kommen 140 Euro Prozesskosten, entschied Einzelrichterin Birgit Falb.

Der 36-Jährige soll im Mai einen Beitrag kommentiert haben, in dem es unter anderem hieß, "Der Islam wird alle töten..." Der Kommentar dazu: "Es wird Zeit, dass der Betrieb Dachau, Mauthausen und Ausschwitz (sic!) wieder eröffnet wird. Damit unsere so freundlichen Einwanderer eine Unterkunft bekommen die was sie verdienen." Vor Gericht bekannte er sich wie schon bei der Einvernahme durch die Polizei schuldig.

"Wie sind sie denn auf die blöde Idee gekommen?", wollte die Richterin wissen. "Das ist eine gute Frage", antwortete der Beschuldigte. "Ich kann es mir selbst nicht erklären". "Es war im Zorn" und es tue ihm leid, er werde so etwas nie wieder machen, meinte er schließlich. Er habe sich "einfach hinreißen lassen" beim Herumsurfen auf verschiedenen Seiten. "Da bin ich jetzt auch gleich ausgestiegen", fügte der 36-Jährige hinzu.

"Passen sie auf, in welche Richtung sie sich mitteilen"
"Ganz so ist es ja nicht", meldete die Staatsanwältin im Hinblick auf Facebook-Einträge, die sie kurz vor dem Prozess gefunden habe, Zweifel an seiner Darstellung an. Der Burgenländer schramme mit manchen Aussagen am Verbotsgesetz vorbei: "Das wäre dann ein Geschworenen-Verfahren", meinte die Anklägerin und gab ihm den Rat: "Passen sie einfach auf, in welche Richtung sie sich mitteilen an andere".

Solche Äußerungen im Internet solle er in Zukunft bleiben lassen, pflichtete ihr die Richterin bei und schlug in dem Fall eine diversionelle Erledigung vor, welcher der Beschuldigte und die Staatsanwältin zustimmten. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein einzelnes Posting gehandelt habe sowie dass der Beschuldigte bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt und sofort bei der Polizei zugegeben habe, "dass es ein großer Fehler war", könne man so eine Diversion in Betracht ziehen, meinte die Richterin.

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