„Wie ein Berserker“

Kontrollverlust bei Polizeieinsatz hatte Folgen

Vorarlberg
10.06.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 23-jähriger Mann aus Pakistan hat bei einem Polizeieinsatz in Feldkirch drei Beamte verletzt. Im Prozess am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zeigte sich der 23-Jährige geständig – und erklärte seinen Ausraster u.a. mit dem Konsum von Drogen und Alkohol.

Aufgeräumt und beinahe schüchtern sitzt der gelernte Koch auf der Anklagebank. Doch Staatsanwältin Karin Dragosits hat dafür nur wenig übrig: „Der Angeklagte sitzt hier, als ob er kein Wässerchen trüben könnte. Aber er hat sich aufgeführt wie ein Berserker.“ Vor Gericht muss sich der 23-jährige Pakistaner wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verantworten.

Auslöser des Verfahrens war ein Vorfall im Februar bei der Johanniterkirche in Feldkirch: Nach einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern schritt die Polizei ein. Laut Anklage verweigerte der 23-Jährige, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Stattdessen schlug er mit der Faust zu, riss sich bei der Festnahme los und versuchte zu flüchten. Im weiteren Verlauf soll er gegen Beamte getreten und um sich geschlagen haben. Drei Polizisten wurden verletzt.

„War ein anderer Mensch“
Der Angeklagte führte seine Entgleisung auf einen fatalen Mix aus Alkohol und Drogen zurück. Bei einer Feier im Bereich der Tostner Kirche habe er zwei Joints geraucht und erstmals Kokain probiert. „Ich bereue das sehr und bedaure, was passiert ist“, sagte er. Als ihm die Videoaufnahmen gezeigt wurden, sei er erschüttert gewesen: „Ich war damals ein anderer Mensch.“

„Nehme Entschuldigung derzeit nicht an“
Die betroffenen Beamten schilderten die Folgen des Einsatzes. Ein Polizist musste ambulant behandelt werden, war im Krankenstand und trug zeitweise eine Schiene. Ein weiterer erlitt mehrere Prellungen. Seine Antwort auf die Entschuldigung des Angeklagten fiel knapp aus: „Ich nehme sie derzeit nicht an. Erst wenn der Mann rechtskräftig verurteilt ist und der Schaden wiedergutgemacht wurde.“

Besonders schwer traf es eine Polizistin: Sie fiel sieben Wochen lang aus. Trotz der offensichtlichen Beeinträchtigung habe der Angeklagte gewusst, was er tue, sagte die Beamtin vor Gericht.

Auch Richter Dietmar Nußbaumer hatte am Ende keine Zweifel daran, dass der 23-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Aufgrund der Schwere der Schuld sprach sich der Richter gegen eine Diversion aus. Stattdessen verhängte er eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Mildernd wirkten sich für den Verurteilten sein reumütiges Geständnis und sein bisher ordentlicher Lebenswandel aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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