Ein schwerer Fall von Cyber-Grooming ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Der 47-Jährige soll 2024 über mehrere Monate drei unmündige Mädchen über Instagram kontaktiert und sie dazu gebracht haben, sich zu filmen bzw. fotografieren und ihm das zu übermitteln. Dafür setzte es – nicht rechtskräftig – acht Jahre Haft.
Die Vorwürfe gegen den Wiener wiegen schwer: Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehr als 15.000 einschlägige Bilder und Videos von Kindesmissbrauch gefunden. Nur zu jenen Vorwürfen bekannte sich der 47-Jährige auch schuldig.
Den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen von Mai bis Dezember 2024 bestritt er hingegen. Auch einen Fall von geschlechtlicher Nötigung – er soll einem Opfer gedroht haben, ihrer Reitlehrerin und ihrer Familie die Aufnahmen zu schicken – bestreitet er. Dennoch muss er den Opfern nun insgesamt 6000 Euro Schmerzengeld zahlen.
Cyber-Grooming bezeichnet die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern oder Jugendlichen im Internet mit dem Ziel, deren Vertrauen zu gewinnen und sexuelle Kontakte oder Missbrauchshandlungen anzubahnen.
Gab sich als „Fiona“ aus
Die Betroffenen waren zum Tatzeitpunkt erst elf bis 13 Jahre alt. Laut Anklage suchte der Beschuldigte seine Opfer über Instagram. Dort soll er sich als 13-jähriges Mädchen namens „Fiona“ ausgegeben haben. Durch regelmäßige Chats erschlich er sich nach Darstellung der Staatsanwältin nach und nach das Vertrauen der Kinder, die glaubten, mit einer Gleichaltrigen zu schreiben. Auf diese Weise soll es zu mehr als 60 derartigen Übergriffen gekommen sein.
Er dürfte auf der sozialen Plattform gezielt nach jungen, unmündigen Mädchen gesucht haben und mit diesen in Kontakt getreten sein, sobald diese einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Live-Stream starteten. Jedenfalls beim ersten der drei von der Anklage umfassten Opfer war das der Fall.
Ich bin da irgendwie reingerutscht.
Der 47-Jährige vor Gericht
„Ich bin da irgendwie reingerutscht“, sagte der 47-Jährige. Im Jänner 2025 flog der Mann auf. Ein verdeckter australischer Ermittler kam auf die österreichischen Behörden zu, weil ihm Kindesmissbrauchsmaterial von dem Angeklagten per Mail geschickt wurde. Auf einem Bild war im Hintergrund ein Schild der Verkehrsbetriebe in Innsbruck zu sehen. „An das kann ich mich nicht mehr erinnern“, meinte er.
Über Amazon-Gutschein ausgeforscht
Auf den Angeklagten kamen die Ermittler über einen Amazon-Gutschein, den er als Bezahlung für Fotos und Videos seinen Opfern überließ. Im Juli 2025 erfolgte die Festnahme. Bei einer Hausdurchsuchung wurde das angefertigte Material der betroffenen Mädchen bei dem Beschuldigten schließlich gefunden.
Der Angeklagte ist vor Gericht kein Unbekannter: Schon drei Mal war er wegen des Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vor Gericht. Ein von der Anklagebehörde im Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem Mann eine „verfestigte pädosexuelle Deviation“ vorliegt, die als „schwerwiegende und nachhaltige psychische“ Störung eingestuft wird.
Die Staatsanwältin sprach von einem „verschrobenen Lebensstil“, den der Angeklagte an den Tag legte. Er hatte kaum Kontakte zu Frauen, manchmal zu Sexarbeiterinnen. Die Delikte hätten eine „erhebliche Dimension“, die der Beschuldigte herunterspiele.
Das ist kein Problem, sondern eine tiefe Neigung, ein Trieb.
Gerichtsgutachter Peter Hofmann
Frauenkleidung in Wohnung gefunden
Der psychiatrische Gerichtsgutachter Peter Hofmann geht davon aus, dass der 47-Jährige ohne Behandlung und auf sich allein gestellt, bald wieder derartige Delikte mit schweren Folgen begehen wird. Auch eine Gefängnisstrafe habe ihn nicht davon abgehalten, kurz nach seiner Entlassung erneut seiner Neigung nachzugehen. „Das ist kein Problem, sondern ein Trieb“, so der Sachverständige. Der Beschuldigte habe dafür auch kein Unrechtsverständnis. „Ich habe ein Problem mit der Thematik und möchte von dieser Thematik wegkommen“, sagte der 47-Jährige, in dessen Wohnung auch Frauenkleidung gefunden wurde. Bei angeordneten Therapien sprach er eine pädophile Neigung „aus Scham“ nicht an. Letztlich wurde deshalb auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet.
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