"Kriminelle Energie"

torrent.to-Betreiber fasst mehrjährige Haftstrafe aus

Web
06.05.2013 13:42
Wegen "gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" ist der ehemalige Verantwortliche des illegalen Download-Portals torrent.to vom Amtsgericht Aachen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Mit dem Strafmaß ging das deutsche Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und sechs Monaten hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts soll der heute 33-jährige Jens R. torrent.to zwischen Dezember 2005 und April 2008 mit dem alleinigen Vorsatz betrieben haben, dort mit größtmöglichem Profit Werbeplätze zu vermieten, die er über sein eigenes Werbenetzwerk vermakelte. Mit diesem illegalen Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatlich Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt, so der vorsitzende Richter.

"Hohe kriminelle Energie"
In seiner mündlichen Urteilsbegründung wies das Amtsgericht auf die herausragende Stellung von torrent.to hin. Die illegale Portalseite habe in Spitzenzeiten eine "marktführende Rolle" gespielt und sei in dieser Hinsicht mit dem 2011 geschlossenen illegalen Streaming-Portal kino.to vergleichbar gewesen, so das Gericht.

Strafverschärfend wirkte sich nach Auffassung des Gerichts die hohe kriminelle Energie des Angeklagten aus. So habe er "szenespezifische Verdunklungshandlungen" vorgenommen, um seine Identität zu verschleiern - unter anderem mit der Registrierung des illegalen Download-Portals unter der .to-Domain, dem Kürzel für Tonga.

Seinen Mitarbeitern habe er extrem niedrige Löhne gezahlt. Sein einziges Motiv habe in einer maximalen Gewinnsteigerung binnen kürzester Zeit bestanden. Es sei dem Angeklagten einzig und allein darauf angekommen, möglichst hohe Einnahmen durch die Aufrufe der über torrent.to ausgelieferten Werbeanzeigen zu erzielen. Nur zu diesem Zweck habe er mit torrent.to eine Internetseite betrieben, die möglichst viele Nutzer anlockt.

Wegen Fluchtgefahr verhaftet
Nach Überzeugung des Gerichts besteht zudem der Verdacht, dass R. noch über Gelder auf Schweizer Konten und über eine Stiftung in Liechtenstein verfügt. Mit Hinweis auf den Fluchtanreiz durch das hohe Strafmaß, einen zeitweiligen Wohnort im Ausland sowie ein noch laufendes Verfahren wegen Bankrott und Untreue erließ das Gericht direkt im Anschluss an das Urteil noch einen Haftbefehl gegen R. wegen Fluchtgefahr. Dieser wurde noch im Gerichtssaal festgenommen, über ihn wurde die Untersuchungshaft verhängt.

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