Eine Reparatur im Garantiefall ist nämlich meist an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel ein regelmäßiges Service nur mit Originalersatzteilen und in einer bestimmten Werkstätte. "Die Bindung an eine Markenwerkstätte im Garantiezeitraum ist EU-rechtlich zumindest bedenklich", sagt Zelenka.
Außerdem werden manche Fahrzeugteile häufig von der Garantie ausgeschlossen. "Zusätzlich betreffen viele Garantien nur einen Teil der Kosten, die bei der Mängelbehebung entstehen. Manchmal muss der Käufer für Arbeitszeit oder die Versandspesen selbst aufkommen. Das kann in Summe ganz schön ins Geld gehen", so die ÖAMTC-Juristin. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Hersteller-Garantien zu vergleichen und vor dem Fahrzeugkauf auch das Garantieheft unter die Lupe zu nehmen.
Darauf muss man bei der Gewährleistung achten
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich festgeschrieben. Sie soll den Konsumenten die Sicherheit geben, dass der Händler das Auto fehlerfrei übergibt. Treten trotzdem Mängel auf, kann sich der Kunde zwei Jahre lang an den Verkäufer wenden. Trotzdem heißt es auch hier auf der Hut zu sein:
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