Zuhause ist tabu

Arbeitsverbot missachtet: Bußgeld für Webcam-Girl!

Web
11.07.2017 10:12

Ein in die Schlagzeilen geratenes Webcam-Girl mit dem Künstlernamen Natalie Hot soll für den Verstoß gegen ein gerichtlich verhängtes Arbeitsverbot in seiner Wohnung zahlen. Das Landratsamt Mühldorf am Inn in Bayern will wegen Missachtung einer behördlichen Auflage nun ein bereits zuvor festgesetztes Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro eintreiben.

Für den Fall eines weiteren Verstoßes wurde gar ein neues Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, wie eine Sprecherin mitteilte.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom vergangenen Herbst darf sich die junge Frau aus dem oberbayerischen Ampfing in ihrem Zuhause nicht mehr gegen Bezahlung vor der Internet-Kamera ausziehen. Sie übe diese Tätigkeit dort "in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang" gewerbsmäßig aus, hieß es damals zur Begründung.

Grundstücksumwidmung abgelehnt
Das Baurecht sehe für das Gebiet aber lediglich eine Wohnnutzung vor, begründete das Gericht. Es gab damit dem Landratsamt recht, das eine von Natalie Hot beantragte Nutzungsänderung abgelehnt hatte.

Auch Nachbarn hatten sich über das Treiben im Haus der Natalie Hot beklagt - unter anderem wegen "Lärmbelästigung". Die Pornodarstellerin: "Es beschweren sich ständig Leute wegen irgendwelcher Gründe. Lichtbelästigung, ich sei zu laut, die Kinder könnten nicht schlafen - lauter solche Sachen."

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