Die Ermittlungen zur Obus-Tragödie im Salzburger Stadtteil Itzling laufen. Wie berichtet, starb ein Salzburger (55), sieben Personen wurden verletzt. Unfallursache war wohl ein Schlaganfall beim Buslenker (59). Darauf geht jetzt die Gewerkschaft ein: Sie fordert eine Freistellung für Berufslenker nach schweren Unfällen, wie es bei Eisenbahnern bereits der Fall ist.
Nach wie vor laufen die Ermittlungen nach der Obus-Tragödie am Montag im Salzburger Stadtteil Itzling. Ein Obus der Salzburg-Linien, unterwegs auf der Linie 6, prallte direkt in den Eingangsbereich eines Billa-Geschäfts. Ein Passant, der gerade vor dem Supermarkt stand, wurde getötet. Sieben weitere Personen erlitten Verletzungen, eine Person davon schwer.
Der Busfahrer befindet sich im Spital auf der Intensivstation – er wurde noch am Montag notoperiert. Den Ermittlungen nach dürfte er während der Fahrt einen Schlaganfall erlitten und dadurch die Kontrolle über den Gelenkbus verloren haben – die „Krone“ berichtete.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits einen Unfall-Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt. Zudem wurde eine Obduktion des tödlich verunglückten 55-Jährigen angeordnet. Ergebnisse dazu stehen noch aus.
Drei Tage Freistellung gefordert
In der Zwischenzeit griff die Gewerkschaft vida das Unglück auf: Eine bessere Absicherung für Berufskraftfahrer nach Unfällen wird gefordert. „Unfallsituationen führen für die Lenker oft auch zu schweren physischen Belastungen. Sie sollen daher Zeit bekommen, um sich zu erholen und durch schwere Unfälle ausgelöste Schocks verarbeiten zu können“, erklärt Markus Petritsch. Eine ähnliche Regelung, wie bei den Eisenbahnern, werde gefordert: drei Tage Freistellung und Anspruch auf psychologische Betreuung.
Berufskraftfahrer sollen Zeit bekommen, um sich zu erholen und den Schock verarbeiten zu können.
Markus Petritsch von der Gewerkschaft vida
Ein Weiterarbeiten nach solchen traumatischen Ereignissen stelle laut Petritsch ein „unkalkulierbares Sicherheitsrisiko“ dar. Bei den Eisenbahnern gibt es bereits seit Ende 2020 das Recht auf eine bezahlte Freistellung von drei Tagen nach schweren Unfällen.
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