Viele kommen davon

Strafzettel im Ausland: EU-Richtlinie greift nicht

Motor
23.11.2016 13:49

Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 eigentlich der Vergangenheit angehören. Doch die Hälfte der Verkehrssünder auf Reisen sei im vergangenen Jahr ohne Strafe davongekommen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Die Gründe dafür seien vor allem eine verzögerte oder unzureichende Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht sowie "das Fehlen von gegenseitiger Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten".

(Bild: kmm)

Die EU hatte jahrelang über das abgestimmte Vorgehen gegen Verkehrssünder außerhalb ihrer Heimatländer verhandelt. 2015 mussten dann die meisten Mitgliedsstaaten die entsprechende Richtlinie, die Behörden Zugriff auf die Kraftfahrzeugregister aller Mitgliedsländer gewährt, in nationales Recht umsetzen. Nur Großbritannien, Irland und Dänemark bekamen zwei Jahre länger Zeit.

Verkehrssünder verweigern Strafzahlungen
Im ersten Kommissionsbericht zur "Bewertung des grenzüberschreitenden Austausches von Informationen über Straßenverkehrsvergehen" heißt es nun: "2015 wurden schätzungsweise 50 Prozent der erfassten Straßenverkehrsvergehen, die durch Personen mit Auslandswohnsitz begangen wurden, nicht untersucht." Defizite sieht Brüssel insbesondere bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder nach Zustellung weigern zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, sei demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitgliedsstaaten die entsprechenden Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten für unzureichend.

Dennoch sieht die Kommission erste Erfolge. Auch wenn es noch zu früh sei, die Auswirkung der Richtlinie auf die Verkehrssicherheit zu beziffern, habe sich die Zahl der grenzüberschreitend untersuchten Verkehrsdelikte zwischen 2013 und 2015 bereits vervierfacht, heißt es in dem Bericht. Eine abschreckende Wirkung würden die EU-Strafen aber nur entfalten, wenn auch das Problem mit den Zahlungsverweigerern gelöst werde.

Kommission will mehr Delikte auf der Liste
Betroffen von der Richtlinie sind Delikte, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen - etwa zu schnelles Fahren, Alkohol und Drogen am Steuer, Telefonieren mit dem Handy beim Fahren oder Vorrangverletzung. Ab welcher Höhe Strafen eingetrieben werden, hängt von den jeweiligen nationalen Vorschriften ab. Die Kommission verweist in ihrem Bericht darauf, dass es "nützlich" sein könnte, weitere Delikte einzubeziehen. Dabei nennt sie etwa "gefährliches Überholen und Parken" und verweist zudem auf die von den Behörden immer stärker genutzten Möglichkeiten, Drängler auf der Autobahn automatisch zu erfassen.

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(Bild: kmm)



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