Zu einer saftige Zusatzstrafe von fünf Monaten Haft auf Bewährung wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ein 21-jähriger Deutscher verdonnert. Er hatte sich mit einer fremden Bankomatkarte an mehreren Lebensmittelautomaten „bedient“.
Seine jüngste Verurteilung ist noch gar nicht lange her. Erst Mitte Mai wegen guter Führung aus dem Gefängnis frühzeitig entlassen, sitzt der achtfach Vorbestrafte nun mehrere BH-Strafen im Polizeianhaltezentrum in Bludenz ab. Am Dienstag steht der Bauarbeiter einmal mehr vor Gericht, angeklagt ist er wegen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Diebstahls und schweren Betrugs. Ein Delikt, auf das der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren Gefängnis vorsieht.
Auffällige Jacke verriet den Täter
Mit der gestohlenen Bankomatkarte eines jungen Vorarlbergers bezahlte der Mann Mitte November Lebensmittel an diversen Automaten in Feldkirch. Der Gesamtwert lag bei mehr als 100 Euro. Die Sache flog jedoch schnell auf. Als das Opfer Meldung bei der Bank machte und Anzeige erstattete, konnte der Täter aufgrund der Videoaufnahmen gefasst werden. Laut Staatsanwalt hatte ihn die auffällige Jacke, die er bei den Taten getragen hatte, verraten.
Ich habe es einfach gemacht, ohne zu überlegen.
Der Angeklagte zum Bestohlenen
Im Prozess bekennt sich der Langfinger voll umfänglich schuldig. „Es tut mir wahnsinnig leid. Ich habe es einfach gemacht, ohne zu überlegen“, sagt er zum Bestohlenen. Trotz des Geständnisses verhängt Richterin Kathrin Feurle über den Unbelehrbaren eine bedingte Zusatzstrafe von fünf Monaten, sieht allerdings vom Widerruf einer alten Strafe ab. Mahnende Worte gibt es zum Schluss: „Sie müssen aufpassen und Ihr Leben in den Griff bekommen. Sonst wird es das nächste Mal eine lange unbedingte Haftstrafe.“ Der Verurteilte nickt.
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