"Barrierefreiheit"

EU erleichtert Zugang zu Internet für Behinderte

Web
27.10.2016 10:39

Der Zugang zu Internetseiten öffentlicher Dienste soll für Behinderte und ältere Menschen erleichtert werden. Eine entsprechende Richtlinie hat das Europaparlament am Mittwoch abschließend verabschiedet. Ziel ist es, Internetseiten oder mobile Anwendungen etwa von Schulen, Krankenhäusern, Polizei und Gerichten einfacher nutzbar zu machen.

Nach Angaben des Parlaments müssen rund 80 Millionen der 500 Millionen EU-Bürger mit einer Behinderung leben. Durch das Altern der Bevölkerung könnte die Zahl der Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen bis 2020 auf rund 120 Millionen ansteigen. Öffentliche Internetseiten sollen daher künftig EU-weiten Normen entsprechen und so aufgebaut sein, dass der Inhalt beispielsweise Blinden elektronisch verständlich vorgelesen werden kann. Werden Bilder für Beschreibungen genutzt, müssen diese erklärt werden.

Anwendung finden die neuen Regeln etwa bei der Einreichung von Steuererklärungen im Internet, bei Anträgen auf Beihilfen, der Zahlung von Gebühren oder auch bei der Online-Immatrikulation an Universitäten. Vorgesehen ist auch ein "Feedback-Mechanismus", über den Nutzer auf Mängel hinweisen können. Die EU-Staaten müssen eine nationale Stelle ernennen, welche die Einhaltung der Vorschriften überwacht.

Erster Schritt zu "mehr Barrierefreiheit im Web"
Die neuen Vorschriften seien aber nur ein erster Schritt hin zu "mehr Barrierefreiheit im Web". Sie müssten später auf alle Internetseiten, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, angewendet und ausgeweitet werden.

Auf den Kompromiss haben sich Vertreter des Parlaments und der 28 EU-Staaten geeinigt. Er kann somit in Kürze in Kraft treten. Die Mitgliedsländer haben anschließend bis zu zwei Jahren Zeit, um die neuen Regeln für Internetseiten in nationales Recht umzusetzen. Für mobile Anwendungen dauert die Übergangsfrist maximal 33 Monate.

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