Das Bundesverwaltungsgericht zieht Bilanz: Neben den Asylverfahren, die den größten Brocken ausmachen, müssen sich die Richter auch immer öfter mit Beschwerden gegen den ORF-Beitrag beschäftigen. Sie besetzen sogar Platz zwei. Für so viele Verfahren werden die Ressourcen aber immer knapper.
„2025 war ein intensives Jahr“, leitet Christian Filzwieser, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, ein. Zuerst in trockenen Zahlen: Es gab 30.550 neue Verfahrenseingänge; das sind ein Viertel mehr als noch das Jahr davor. 24.800 Verfahren konnten 2025 abgeschlossen werden – auch hier wurde ein Anstieg verbucht. Der Personalbestand blieb jedoch gleich.
Nur Asyl schlägt den ORF-Beitrag
Was die designierte Vizepräsidentin Daniela Urban, sie tritt am 1. August ins Amt ein, besonders hervorhebt: „Die Beschwerden gegen den ORF-Beitrag sind stark gestiegen.“ Vergangenes Jahr wurden rund 7640 Verfahren rund um die Rundfunkgebühren eröffnet. „Auf einen Schlag kamen da tausende neue Verfahren“, so Präsident Filzwieser. Jedes Mal bedarf es da einer aufwendigen Einzelbewertung. Das kann nur der Asylbereich noch toppen.
Asyl-Höchststand seit 2018
Denn wenig überraschend: „Der Asylbereich macht nach wie vor den größten Teil aus“, merkt Urban an. Verfahren im Fremden und Asylwesen machten mehr als die Hälfte aller Neueingänge aus – so viel wie seit 2018 nicht mehr. Insgesamt waren es in ganz Österreich 15.720. Nur ein bisschen über fünf Prozent davon beschäftigen sich mit der Schubhaft von Asylwerbern.
Die Spitzenreiter bei Beschwerdeverfahren sind Syrer. Sie machen fast 40 Prozent von denen aus, die sich gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wehren. Als Beispiel wird der Fall eines Syrers angeführt, der in Österreich subsidiären Schutz beantragt hatte – dabei war er bereits mehrfach vorbestraft, einmal wegen Raubes. Das Bundesverwaltungsgericht sah eine Abschiebung als verhältnismäßig. Jetzt liegt der Akt beim Verwaltungsgerichtshof.
Momentan sind 23.000 Asylverfahren offen – in 2800 davon geht es um den Familiennachzug. „Die Verfahren stehen jetzt einmal still, bis das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) in Kraft tritt“, sagt Urban. Die jüngste Reform gliedert nämlich den Familiennachzug nicht mehr ins Asylrecht, sondern ins neue NAG ein. Dieser soll nämlich nun nach einem Quotensystem funktionieren.
In die Gerichtsbarkeit und in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu investieren, bringt schnellere Rechtssicherheit in den Kernbereichen des Staates.
BVwG-Präsident Christian Filzwieser
„Lange Verfahrensdauer kostet den Staat“
Neuerungen, die natürlich wieder Ressourcen brauchen. Doch die zehn neu beschlossenen Richterplanstellen und zehn sonstige für das Bundesverwaltungsgericht blieben bisher nur eine leere Versprechung. „Wenn nun selbst ein moderater und genau kalkulierter Mehrbedarf mit knappem Hinweis auf Sparzwänge verweigert wird, schadet sich der Staat selbst“, betont Filzwieser. „Wenn die Verfahrensdauer ansteigt, steigen nämlich auch die Kosten für den Rechtsstaat.“
Offiziell kündigt der BVwG-Präsident an: „Wir unterstützen den Appell der OLG-Präsidenten und anderer Führungsorgane der ordentlichen Justiz zur ‚Aktionswoche für den Rechtsstaat‘ im Oktober.“ Da soll in vielen Gerichten in ganz Österreich der Betrieb eingestellt werden.
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