Schatten-Hotellerie?

Airbnb kämpft vor Gericht um sein Geschäftsmodell

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24.10.2016 10:14

Für die einen ist es eine Alternative zu Hotel oder Ferienwohnung, für die anderen ein Dorn im Auge: Airbnb. In immer mehr Städten vermittelt das Unternehmen Reisenden online private Domizile. Kritiker werfen der Plattform vor, dadurch Wohnviertel in Touristengebiete zu verwandeln und fragwürdigen Anbietern illegalen Hotelbetrieb zu ermöglichen. Von San Francisco über New York bis Berlin werden deshalb strengere Vorschriften erlassen, gegen die sich Airbnb allerdings vor Gericht wehrt. Derzeit stehen mehrere Urteile an, die über die Zukunft des Unternehmens entscheiden könnten.

Airbnb schneidet sich ein Stück vom Kuchen ab, wenn Reisende über das Portal eine Privatunterkunft für begrenzte Zeit finden und dafür eine Untermiete zahlen. Die Firma argumentiert, auch die Städte profitierten indirekt von dem Geschäft, denn dieses beschere den Bürgern Zusatzeinnahmen. Kommunalpolitiker beklagen hingegen, durch Airbnb würden Mieten in die Höhe getrieben und Wohnraum zerstört. Außerdem vermuten sie, dass auf dem Portal auch zahlreiche kommerzielle Anbieter unterwegs sind, die dort - quasi im Schatten des kontrollierten Gastgewerbes - unrechtmäßig einen Reibach machen.

In San Francisco, der Heimat von Airbnb, könnte es nun zu einem Präzedenzfall für den Umgang mit dem Internetunternehmen kommen. Es zog dort gegen eine neue Regelung vor Gericht, nach der es keine Buchungsgebühren von Immobilienbesitzern nehmen darf, die sich nicht bei der Stadt angemeldet haben. Airbnb hält dem entgegen, lediglich eine Plattform zu sein, die nicht für das Verhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden dürfe. Das Urteil wird in Kürze erwartet.

Fällt es zu Ungunsten von Airbnb aus, könnte das Portal auch in anderen wichtigen Städten zur Durchsetzung von Vorschriften gezwungen werden - etwa zur Registrierung von Kurzzeitvermietern. Dies wiederum könnte auf die Zahl der Angebote durchschlagen und den Umsatz empfindlich schmälern.

Entscheidung über Gesetzesverschärfung in New York
In New York steht eine ähnliche Weichenstellung an. Der Gouverneur des Bundesstaates muss bis Ende Oktober über eine von der Stadt geplante Gesetzesverschärfung entscheiden. Schon jetzt ist es in New York City weitgehend verboten, Wohnungen für kürzer als 30 Tage unterzuvermieten. Künftig soll auch die Werbung für solche Angebote untersagt werden - was sich direkt gegen Vermittler wie Airbnb richtet. Die Firma hat mittlerweile ein Registrierungsportal für Immobilienbesitzer angekündigt, unter anderem um geltendes Recht in beiden Städten umzusetzen und schwarze Schafe auszuschließen. Doch zumindest in New York halten dies Initiatoren der Gesetzesverschärfung nicht für ausreichend.

Streit um Namensherausgabe in Berlin
Ein weiteres Kampffeld ist Berlin, das in den vergangenen Jahren seinen Ruf als vergleichsweise günstiges Touristen-Mekka gestärkt hat. Die Verwaltung verlangt von Airbnb, alle Zimmer- und Wohnungsanbieter zu melden, die mehr als die Hälfte ihrer Immobilien für weniger als zwei Monate vermieten. Doch das Unternehmen will keine Namen herausrücken. Die Regelungen in der deutschen Hauptstadt, die bei Verstößen Strafen von bis zu 100.000 Euro vorsehen, gehören zu den strengsten weltweit.

Auch hier zeichnet sich eine Kraftprobe ab. Ein Firmensprecher äußerte sich jüngst zwar zuversichtlich, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Aber eine Sprecherin des Berliner Senats gab sich eher kämpferisch: Wenn Airbnb es auf einen Prozess ankommen lasse, werde auch die Stadt diesen Weg nicht scheuen.

In Amsterdam gehen die Behörden inzwischen einen Schritt weiter. Weil sie nicht länger auf die Nennung auffälliger Wohnungsinhaber warten wollten, löschen sie seit April einfach selbst alle Angebote auf Airbnb und ähnlichen Portalen, die sie für illegal erachten.

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