Die Verbraucher zahlten für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. "Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend."
Konsumentenschützer verärgert über AGB-Klauseln
Außerdem halten die Verbraucherschützer 19 Punkte in den Nutzungsregeln (AGB) von Facebook für rechtswidrig - etwa die Klarnamenpflicht oder die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. Der Verband hatte deswegen bereits im Februar 2015 das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook habe aber keine Unterlassungserklärungen abgegeben. Deswegen habe der Verband nun Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, sagte eine Sprecherin. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei "im Laufe des Jahres 2016" zu erwarten.
Erst kürzlich hat der Salzburger Max Schrems gegen Facebook gewonnen. Am 6. Oktober wurde dem Austausch von Daten europäischer Internet-Nutzer mit den USA ein vorläufiges Ende gesetzt. Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Übermittlung via Safe Harbour für ungültig erklärt. Er widerspricht der EU-Kommission, die den USA ein ausreichendes Schutzniveau zugestanden hatte.
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