Gebrauchtwagen

Augen auf beim Autokauf

Motor
06.04.2007 14:01
Gerade jetzt im Frühjahr ist die Zeit, wo viele sich ein neues Auto leisten wollen. Ein "neues Auto" kann dabei durchaus ein gebrauchtes sein. In Österreich werden doppelt so viele Gebrauchte verkauft wie Neue. Wir helfen dir dabei, beim Gebrauchten keinen Fehlgriff zu tun!
(Bild: kmm)

"Der große Vorteil des Gebrauchtwagen-Kaufs beim Händler ist die Gewährleistung für den Zustand des Autos", sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Der Verkäufer muss für Mängel einstehen, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. "Die Dauer der Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und kann vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden", erklärt die Club-Juristin. Ist der Gebrauchte aber älter als ein Jahr, kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.  

Dies kann allerdings nur einvernehmlich und ausdrücklich vereinbart werden. Ein Hinweis im Kleingedruckten erfüllt diese Bedingung nicht. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Fahrzeugübergabe ein Mangel auf, muss der Verkäufer im Fall von "Meinungsverschiedenheiten" nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhanden war. Nach dieser Frist liegt es beim Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. 

Vorsicht beim privaten Autokauf
Das Fangnetz der Gewährleistung besteht beim Kauf von "privat" nicht. "Grundsätzlich kann man sagen, dass der Kauf beim Händler zwar teurer ist, dafür aber mit Gewährleistung. Beim privaten Verkäufer kauft man mitunter billiger, aber mit einem gewissen Risiko, weil die Gewährleistung so gut wie immer ausgeschlossen wird", so die ÖAMTC-Expertin. 

Bei besonders "jungen" Fahrzeugen kann es vorkommen, dass die Verkäufer mit einer noch bestehenden Werksgarantie werben. Auch hier gilt eine Frist von zwei Jahren - manche Hersteller gewähren drei, Ford sogar vier Jahre Garantie. Der Unterschied zur Gewährleistung? "Bei einer Garantie wird auch für Mängel eingestanden, die während der Frist auftreten. Allerdings ist die Garantie immer mit Auflagen wie Einhaltung von Serviceterminen in der Markenwerkstätte und der Verwendung von Original-Ersatzteilen verbunden", erklärt Zelenka. 

Achtung Falle
Nicht jeder Gebrauchte auf einem Händlerplatz wird tatsächlich vom Händler verkauft. Handelt es sich um einen Verkauf auf "Kommission" ist der Pkw-Eigentümer eine Privatperson. Und dann fällt man um die Gewährleistung um. 

Für den Kauf von privater Hand empfiehlt es sich den von ÖAMTC-Juristen erstellten und mit Kommentaren versehenen Kaufvertrag zu verwenden (siehe Infobox!).

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(Bild: kmm)



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