Keine Werkstatt war in der Lage, die Manipulation tatsächlich zu erkennen. "Egal ob digitales oder mechanisches Zählwerk, zurückgedreht werden kann alles. Und das bloße Manipulieren des Kilometerstandes ist derzeit weder für den Auftraggeber noch für den 'Manipulierer' verboten. Selbst im Internet findet man ein Fülle eindeutiger Angebote", kritisiert ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.
Die Situation ist mehr als unbefriedigend. Nach ÖAMTC-Schätzung wird etwa jeder dritte Gebrauchtwagen mit manipuliertem Zähler verkauft. "Für den Verkäufer ist der schnelle Dreh wohl verlockend, sehr zum Schaden des Autokäufers, der für das manipulierte Fahrzeug dann viel zu viel bezahlt", sagt Haupfleisch.
Wer hat an der Uhr gedreht?
Nur wenn dem Kunden mit einem zurückgedrehten Tacho der Kauf eines bestimmten Fahrzeuges schmackhaft gemacht wird und dem Verkäufer ein Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden kann, ist ein strafrechtlich relevanter Betrug anzunehmen. In Deutschland ist seit Sommer 2005 schon die Manipulation an sich strafbar.
Beim Gebrauchtwagen-Kauf also nicht allein auf den Kilometerstand vertrauen. Das Risiko, dass die Kilometerzahl falsch ist, ist durchaus hoch. Hier gilt die Devise: Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!
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