Die Grenzkontrollen an der Grenze zu Bayern gab es über viele Jahre und sie nervten auch einen Anwalt aus Oberösterreich. Der klagte und bekam Recht. Die ehemaligen Kontrollen sind nicht mehr aufzuheben, doch für künftige könnte diese Entscheidung relevant sein.
Einen beachtlichen juristischen (Zwischen)-Erfolg konnte der Steyrer Anwalt Hubert Niedermayr nun vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht in München erzielen. Der Jurist hatte Klage eingereicht, nachdem er im Vorjahr bei beruflichen Autofahrten nach Deutschland mehrfach an der bayrischen Grenze kontrolliert worden war.
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