Strafhöhe noch offen

OGH bestätigt Benko-Urteil, hebt Freispruch auf

Gericht
02.07.2026 11:35

Erste rechtskräftige Verurteilung für Rekord-Pleitier René Benko! Am Donnerstag hat das Höchstgericht im Verfahren wegen betrügerischer Krida entschieden. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 erstinstanzlich teilschuldig gesprochen worden – dieses Urteil wurde vom OGH bestätigt. Aufgehoben wurde der teilweise Freispruch in der Causa um die Hungerburg-Villa. Dieser Verfahrensteil muss neu verhandelt werden. Die Ereignisse können Sie hier im Liveticker nachlesen. 

Benko hatte seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten, sah auch das Höchstgericht bestätigt. Die Berufung von Benkos Verteidiger Norbert Wess wurde daher abgewiesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte ihrerseits den Freispruch in einem anderen Teilkomplex des Verfahrens bekämpft, und das mit Erfolg.

Das Wichtigste in aller Kürze: 

  • Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Verurteilung wegen betrügerischer Krida im Fall einer Geldschenkung von Benkos Mutter Ingeborg. 
  • Der Freispruch wegen einer Mietvorauszahlung für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg wurde aufgehoben und muss neu verhandelt werden. 
  • René Benko bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, die Strafhöhe muss ebenfalls neu verhandelt werden. Erst wenn diese ebenfalls rechtskräftig wird, wird sie in eine Strafhaft umgewandelt. 
  • Damit ist die erste Verurteilung Benkos seit der Signa-Pleite rechtskräftig. 

Im zweiten Verfahrensteil geht es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg kurz vor der Signa-Pleite. Die WKStA sah auch hier das Vergehen der betrügerischen Krida erfüllt – Benko war allerdings im Oktober freigesprochen worden. Nun muss diese Causa noch einmal in Innsbruck verhandelt werden. Und auch die Strafhöhe wird neu bemessen werden müssen, denn diese orientiert sich an der Schadenssumme. Für Benko gilt hier weiterhin die Unschuldsvermutung.  

Alle Entwicklungen können Sie hier nachlesen!

In einem zweiten Verfahren am Landesgericht Innsbruck im Dezember 2025 fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Auch über die Rechtsmittel zu dieser Entscheidung wird der OGH zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Zudem hat die WKStA vor Kurzem eine dritte Anklage gegen den Signa-Gründer erhoben. Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft.

17 verschiedene Ermittlungsstränge
Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, die Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger sowie seine Ehefrau Nathalie Benko. Sie war zuletzt nicht rechtskräftig in Innsbruck zur Zahlung von zwei Millionen Euro aus der Konkursmasse verurteilt worden. Nathalie Benko und der Masseverwalter meldeten Berufung an. 

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