Prozess in Eisenstadt

Schuldspruch nach Facebook-Posting über Holocaust

Burgenland
19.08.2026 15:15

Angeblich, ohne den je Text gelesen zu haben, veröffentlichte eine Burgenländerin ein Posting auf Facebook, in dem der Holocaust verleugnet wird. Im Schwurgerichtssaal sagt die 59-Jährige: „Ich war erschüttert, als mir die Polizei den Text vorgehalten hat.“

Irgendwie stellt man sich einen Neonazi anders vor als die Witwe mit dem pechschwarz gefärbten Haar, die sich vor dem großen Schwurgericht in Eisenstadt zu verantworten hat. Angeklagt ist die 59-jährige Südburgenländerin wegen „Leugnung des NS-Völkermords“ sowie „Verharmlosung der NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Was hat die Frau getan?

Tiergeschichten und Garten-Tipps
Die leidenschaftliche Facebook-Surferin – „ich war bis zu zehn Stunden am Tag online“ – versorgte laut Anwalt gern ihre 4000 Follower mit allerhand „interessanten Informationen“. Meistens habe es sich um Tiergeschichten oder Garten-Tipps gehandelt. Am 21. Juni 2025 stolperte sie im sozialen Netzwerk „X“ über das Wort „Holocaust“. Sie kopierte den Text und veröffentlichte ihn auf ihrem persönlichen Facebook-Account. Dort stand der Artikel dann mehrere Monate lang – bis die Polizei vorstellig wurde und die Frau zur Einvernahme lud. Schließlich ist sie als Medieninhaberin für die Inhalte verantwortlich. „In der Wachstube habe ich das Posting zum ersten Mal gelesen“, sagt die Angeklagte. „Ich war erschüttert, dass ich so leichtfertig vorgegangen bin. Ich interessiere mich gar nicht für den Holocaust.“

„Daumen nach oben sind mir nicht wichtig“
Die Vorsitzende des Schwurgerichts hakt ein. „Sie wollen uns jetzt nicht weismachen, dass Sie nicht gewusst haben, was da drin steht, oder? Wenn etwas beginnt mit ,Warum der Holocaust eine Lüge ist’, ist doch klar absehbar, worum es geht!“ Nun will man wissen, ob es Reaktionen auf das Posting gab. „Ich schaue mir das nicht an. Die Daumen nach oben sind mir nicht wichtig.“ Und die Kommentare? „Die lese ich nicht immer alle durch.“

Ein vergessenes Verfahren
Bereits 2022 war gegen die Südburgenländerin ein Verfahren anhängig. Sie hatte auf Facebook die Corona-Maßnahmen der Regierung mit der Gesetzgebung des NS-Regimes verglichen. Die Anklage wurde fallengelassen. „Daran kann ich mich nicht erinnern. Das höre ich zum ersten Mal.“

Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft wird die 59-Jährige von den acht Geschworenen einstimmig schuldig gesprochen: 15 Monate auf Bewährung und 1200 Euro Geldstrafe. Nicht rechtskräftig.

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