Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat – wie seit Wochen erwartet – die dritte Anklage gegen René Benko eingebracht: Es geht um eine Fünf-Millionen-Euro-Garantie gegenüber einer Stiftung von Hans Peter Haselsteiner. Und um eine 80.000-Euro Jagdwaffe.
René Benko droht demnächst der dritte Gerichtsprozess in seiner Heimatstadt Innsbruck: Der mittlerweile 49-jährige Signa-Gründer, der seit dem 23. Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzt, muss sich seit Freitag mit einer weiteren Anklage der WKStA auseinandersetzen. In dem 27-seitigen Dokument, das der „Krone“ vorliegt, werden dem Finanzjongleur die Delikte des schweren Betrugs und betrügerischen Krida vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorwurf des schweren Betruges betrifft, vereinfacht erklärt, folgenden Sachverhalt: Benko soll seinem väterlichen Freund Hans Peter Haselsteiner am 6. November 2023, in der Hochphase der Signa-Turbulenzen, über dessen Stiftung noch 4,99 Millionen Euro für die Signa Holding herausgelockt und per persönlicher, notariell beglaubigter Garantieerklärung dafür geradegestanden haben. Das Geld war zur Rettung der Signa-Tochter Sportscheck gedacht, die kurz darauf dennoch in die Pleite schlitterte. Aus Sicht der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantieerklärung“ abgegeben haben.
Benko bestreitet diesen Vorwurf vehement. Sein Anwalt Norbert Wess hält die Begründung zu diesem Anklagepunkt für „einen Hohn“. Denn eine Fünf-Millionen-Zahlung der Haselsteiner-Stiftung sei nach einem Vertragswerk eindeutig überfällig gewesen. Das habe auch der damalige Sanierungsverwalter Arndt Geiwitz so bestätigt. Die Haselsteiner-Stiftung habe somit eine Forderung bezahlt, die längst beglichen hätte werden müssen.
Der zweite Vorwurf betrifft eine 80.000-Euro-Jagdwaffe: Benko soll seinen Gläubigern eine Scheiring Doppelbüchse vorenthalten und in der „Villa N“, seinem einstigen Wohnsitz in Innsbruck Igls, verborgen haben. Offen ist, ob gegen die Anklage Einspruch erhoben wird.
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