Schwere Vorwürfe

Grasser-Anwälte: „Das ist unsere Berufspflicht“

Gericht
19.08.2026 14:30

Ein Jahr lang ermittelte die Staatsanwaltschaft Wien in einer Nebencausa von Karl-Heinz Grasser. Und das Ergebnis schlug jetzt wie eine Bombe ein. Das Verteidiger-Trio des verurteilten Ex-Finanzministers zeigte BUWOG-Richterin Hohenecker an – die Basis waren gefälschte E-Mails und die Aussage von einem Betrüger. Die Verteidiger wehren sich nun vehement, dies gewusst zu haben ...

Während Karl-Heinz Grasser bereits Monate die Vorzüge seiner Fußfessel in Kitzbühel genießt, schlägt nun eine ganz neue Causa rund um den verurteilten Ex-Finanzminister Wellen. Es ist die Rede von einem „Angriff auf die Justiz“, um das rechtskräftige Urteil gegenüber Grasser angeblich zu kippen. Im Fokus: Sein dreiköpfiges Verteidigerteam. 

Sachverhaltsdarstellung beim OStA-Leiter
Die Vorwürfe in aller Kürze: Ein vermeintlicher IT-Spezialist soll sich Ende März 2025 in der Kanzlei von Manfred Ainedter gemeldet haben. Michael B. könne Beweise forensisch rekonstruieren, dass jene Richterin, die den Prozess gegen Karl-Heinz Grasser geführt hatte, Marion Hohenecker, von Anfang an befangen gewesen sei. Am 24. Juni 2025 brachte dann der Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer persönlich eine Sachverhaltsdarstellung beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft ein.  

Ein Jahr Ermittlungen gegen BUWOG-Richterin
Die Basis für diese Sachverhaltsdarstellungen bildeten die Angaben und angeblichen Belege von Michael B. Der, wie sich bereits herausstellte, ein professioneller Betrüger ist. Ermittlungen gegen BUWOG-Richterin Marion Hohenecker wegen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit wurden ein Jahr später eingestellt. Und in den Fokus rückten die Grasser-Anwälte. Medienberichte implizieren, sie könnten von dem Schwindler gewusst haben.

Die Infografik zeigt die Chronologie des Falls Grasser von 2000 bis 2026. Sie stellt wichtige Stationen dar: Grasser wird 2000 Finanzminister, 2004 erfolgt der Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften BUWOG. 2007 wird der Verkauf vom Rechnungshof als zu billig kritisiert. Ab 2009 gibt es Berichte über Zahlungen im Zusammenhang mit Insiderinformationen. 2016 kommt es zur Anklage wegen Korruptionsverdachts, 2020 wird Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt. 2025 wird das Strafmaß auf vier Jahre gesenkt, Grasser tritt die Haft an und beantragt Privatkonkurs. 2026 folgt Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Quelle: APA.

Verteidiger seien „nur“ Betrüger aufgesessen
Die Strafverteidiger äußern sich jetzt zu den schwerwiegenden Vorwürfen, die auf der Aussage des kurzzeitig festgenommenen Betrügers Michael B. basieren – und bestreiten sie vehement und ausführlichst. Es sei richtig, dass der 60-Jährige „proaktiv mit einem Schreiben auf die Verteidigung zugegangen sei.“ Im Interesse des Mandanten sei man der Sache freilich nachgegangen. 

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Die Verteidigung hat stets offene allfällige Ungereimtheiten kommuniziert.

Anwaltstrio von Karl-Heinz Grasser

Also seien monatelange Korrespondenzen und persönliche Gespräche gefolgt – die den vermeintlichen IT-Forensiker vertrauenswürdig und kompetent hätten wirken lassen. „In weiterer Folge hat die Verteidigung diverse Hilfskräfte beigezogen; auch einen EDV-Sachverständigen“, heißt es in dem Pressestatement. Als Michael B. dann noch eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung unterschrieben hatte, dass seine Schilderungen richtig seien, ging man damit zur Staatsanwaltschaft Wien.

Auf möglichen Betrugsfall aufmerksam gemacht
Das Anwaltstrio wehrt sich außerdem: „Bereits in der besagten Sachverhaltsdarstellung wird ausdrücklich und ausführlich dargelegt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass man es allenfalls mit einem Betrüger zu tun hat und somit ein schwerwiegender Betrugsfall vorliegt.“ Außerdem hätten die Verteidigung jegliche Dokumente, die sie hatten vorgelegt: „Es wurde nichts zurückgehalten.“

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Es ist die ureigenste Berufspflicht von Rechtsanwälten und Verteidigern die Interessen des Mandanten zu vertreten.

Manfred Ainedter, Norbert Wess und Dieter Böhmdorfer

Und all diese Angaben habe Michael B. auch als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen Hohenecker bestätigt und sogar ausgeweitet. Die Verteidigung kritisiert: „Seine nunmehrigen Aussagen als Beschuldigter stehen nicht unter Wahrheitspflicht und sind unter diesem Licht zu sehen.“ Gegen den 60-Jährigen wird wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schwerem gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt.

In der Richterschaft macht sich indes Entsetzen breit: „Was hier passiert ist, ist nicht nur ein Verbrechen gegenüber einer völlig untadeligen Richterin. Es ist ein unverhohlener Angriff auf die Justiz und die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats“, sagte Friedrich Forsthuber, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. Das Verteidigerteam hätte den 60-Jährigen besser durchleuchten müssen. „Diese Vorgangsweise entspricht nicht dem Anspruch der Rechtsanwaltschaft“, so Forsthuber.

Aktuell keine Beschuldigten
Auf Rückfrage der „Krone“ bestätigt die Staatsanwaltschaft Wien, dass die Verteidiger Norbert Wess, Manfred Ainedter und Dieter Böhmdorfer im Moment nicht als Beschuldigte im Register geführt werden. Da aber auch das Ermittlungsverfahren gegen den 60-jährigen Betrüger noch intensiv läuft, sei das nicht in Stein gemeißelt. Man müsse nun die Ermittlungen abwarten.

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