Blieb am Gate zurück
AUA verweigerte Luftfahrt-Chefin das Boarding
Ausgerechnet die oberste Schweizer Luftfahrt-Aufseherin musste am Flughafen Wien erleben, was für viele Passagiere zum Ärgernis werden kann. Obwohl ihr Flug keine Verspätung hatte und das Flugzeug noch am Gate stand, durfte sie nicht mehr an Bord.
Die neue Direktorin des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), Francine Zimmermann, schildert, dass sie auf einer Dienstreise von Zypern über Wien in die Schweiz unterwegs war. Sie und weitere Passagiere hätten den Anschlussflug verpasst, obwohl keine Verspätung vorgelegen habe und sie selbst schnell unterwegs gewesen sei. Das Flugzeug habe noch am Gate gestanden, dennoch sei ihnen das Boarding verweigert worden.
Aufseherin erinnert an geltendes Recht
Im Gespräch mit dem Schweizer „Blick“ betont Zimmermann, dass sie sich dabei nicht auf ihre Position als Bazl-Direktorin berufen habe. „Ich bin eine Passagierin wie alle anderen auch und fliege Economy – niemand interessiert, dass ich Bazl-Direktorin bin“, sagt sie. Sie erwarte lediglich, dass sich eine Airline an geltendes Recht halte.
Niemand interessiert, dass ich Bazl-Direktorin bin. Ich erwarte, dass sich eine Airline an geltendes Recht hält.

Francine Zimmermann
Bild: uvek
Fall liegt bei Schlichtungsstelle in Wien
Positiv sei gewesen, dass sie rasch für den nächsten Tag umgebucht worden sei und auch ein Hotel organisiert wurde. Dazu sei die Fluggesellschaft aufgrund der EU-Fluggastrechte aber auch verpflichtet gewesen. Ihr Fall wegen einer möglichen Entschädigung liegt laut Zimmermann derzeit bei der Schlichtungsstelle in Wien.
Der Vorfall ist für sie jedoch kein Grund, die Leistungen der Airlines grundsätzlich infrage zu stellen. Sie betont ausdrücklich, dass sich Fluggesellschaften überwiegend korrekt verhielten. Lufthansa und insbesondere Swiss würden vieles „sehr gut“ machen und einen wichtigen Beitrag zur internationalen Vernetzung der Schweiz leisten.
8100 Anzeigen im Jahr 2025
Gleichzeitig beobachtet das Bazl eine steigende Zahl von Beschwerden über Fluggesellschaften. 2025 wurden laut Zimmermann mehr als 8100 Anzeigen behandelt. Allein im ersten Halbjahr 2026 seien bereits rund 5600 Anzeigen eingegangen.
Nicht der einzige Vorfall
Nicht nur der Vorfall in Wien sorgte bei Zimmermann für Ärger. Auf einer Dienstreise nach Tunesien erlebte sie auf dem Rückflug nach Genf eine massive Verzögerung. Zunächst sei von 20 Minuten Verspätung die Rede gewesen, später wurde der Abflug um weitere drei Stunden verschoben. Informationen habe es laut Zimmermann keine gegeben. Schließlich sei sie mit fünf Stunden Verspätung in Genf angekommen.
Eine Entschädigung oder Gutscheine für Getränke beziehungsweise Essen habe sie nicht erhalten. Der Grund: Weil es sich um eine Airline aus einem Drittstaat gehandelt habe und der Flug in Tunis gestartet sei, habe die EU-Verordnung über Fluggastrechte in diesem Fall nicht gegriffen.









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