Höchstgericht urteilte

Rückführung bestätigt, dann tauchte Afghanin unter

Gericht
24.06.2026 16:55

Der Verfassungsgerichtshof wies die Behandlung der Beschwerde einer alleinerziehenden Mutter aus Afghanistan ab. Die Frau wollte mit ihrer kleinen Tochter die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Rückführung nach Griechenland zulässig ist, bekämpfen. Ohne Erfolg. Zur Abschiebung kam es dennoch nicht.

Im März fällte der Verwaltungsgerichtshof wegweisende Urteile: Zwei Familien aus Afghanistan, die 2024 in Griechenland Asyl bekamen, aber nach Österreich weiterreisten, dürfen dorthin zurückgeführt werden. Auch wenn es sich bei Familien um vulnerable Gruppen handelt. Das Höchstgericht bestätigte damals eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Abschiebungsversuch scheiterte in letzter Minute
Innenminister Gerhard Karner verkündete damals in der „Krone“, die Umsetzung der VwGH-Erkenntnisse beauftragt zu haben. Tatsächlich wurde eine der beiden Familien, eine alleinerziehende Mutter mit ihrer vierjährigen Tochter, wenig später in Schubhaft genommen – allerdings scheiterte der Abschiebungsversuch in letzter Minute, weil in dem Fall noch eine Beschwerde bei einem weiteren Höchstgericht, dem Verfassungsgerichtshof, anhängig war. Die kleine Familie kam wieder frei.

Das sagt das Innenministerium:

Sofern keine eigenständige Ausreise erfolgt, muss das BFA bei allen ausreisepflichtigen Personen ehestmöglich eine zwangsweise Rückführung in die Wege leiten. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen genutzt, um eine möglichst zeitnahe Außerlandesbringung zu gewährleisten.

Sollten sich die betroffenen Personen dem Verfahren entziehen, wird in der Regel ein Festnahmeauftrag erlassen. Sobald dieser durch die Polizei vollzogen wurde, setzt das BFA die Planungen für die Außerlandesbringung unverzüglich fort. Beide Familien sind nicht mehr im Bundesgebiet aufrecht gemeldet.

Wie die „Krone“ erfuhr, hat der VfGH bereits Ende April die Behandlung der Beschwerde von Mutter und Tochter abgelehnt. Dies sei möglich, „wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist“, heißt es in der Begründung. Und weiter: „Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage der Gefährdung der beschwerdeführenden Parteien in ihren Rechten auseinandergesetzt.“ Gefahr auf Folter oder unmenschlicher Behandlung liege für die Familie in Griechenland nicht vor. Höchstgerichtliches grünes Licht also für die Rückführung der afghanischen Familie nach Griechenland.

Beide Familien nicht mehr in Österreich gemeldet
Eine Entscheidung von internationaler Bedeutung. Doch wurde die Abschiebung auch tatsächlich durchgeführt? Eine offizielle jedenfalls nicht. Denn, wie das Innenministerium der „Krone“ mitteilte, sind beide Familien nicht mehr im Bundesgebiet aufrecht gemeldet.

Offenbar sind sie untergetaucht oder weitergereist.

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