Fit genug zum Lenken?

Amt schickt 85 Jahre alten Autofahrer zum Amtsarzt

Salzburg
14.08.2026 08:00

Nach zwei Verkehrsunfällen schickte die Bezirkshauptmannschaft einen 85 Jahre alten Flachgauer zur Prüfung der Fahrtauglichkeit. Der Pensionist wehrte sich dagegen und beschwerte sich beim Verwaltungsgericht. Vergeblich! Jetzt hat er vier Wochen Zeit für den Arztbesuch.

Der betroffene Flachgauer ist 85 Jahre alt und hat seit 1959 einen Führerschein – für die Klassen A, B, F und seit 2016 auch BE. Er darf also mit dem Motorrad, Pkw und Traktor fahren und mit seinem Wagen einen schweren Anhänger ziehen. Doch die Behörde hat Zweifel, ob er überhaupt gesundheitlich dazu in der Lage sei. Grund sind zwei Verkehrsunfälle.

Bedenken nach zwei Unfällen
Am 1. Mai 2025 überholte der 85-Jährige mit seinem Pkw einen Fahrradfahrer und kollidierte mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen. Einige Monate später, am 27. Februar 2026, fuhr er mit seinem Auto in der falschen Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße ein und übersah auch noch einen Poller aus Metall. Er überfuhr den Poller, dabei verhakte sich der Pkw-Unterboden mit dem Metallelement. Noch am selben Februar-Tag äußerten Polizeibeamte „berechtigte Bedenken über die Verkehrszuverlässigkeit des Lenkers“ der Behörde.

Senior wehrte sich
Bereits nach dem ersten Unfall hatte die Staatsanwaltschaft ähnliche Bedenken mitgeteilt. Deshalb erreichte ein Behörden-Brief den Senior am 20. April 2026: eine Aufforderung per Bescheid zur amtsärztlichen Untersuchung nach §24 Abs. 4 Führerscheingesetz. Gegen diesen Bescheid beschwerte sich der Senior beim Landesverwaltungsgericht: Er sei bei den Unfällen weder betrunken noch anders beeinträchtigt gewesen und die „geschilderten Umstände würden keine Zweifel an der Verkehrszulässigkeit begründen“, argumentierte der Pensionist und sah einen „unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben“.

Ohne Wirkung! Das Gericht wischte die Beschwerde vom Tisch. Einen Monat Zeit hat jetzt der Senior für den Arztbesuch. Geht er nicht hin, verliert er den Führerschein.

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