SS-Symbole und mehr

„Unsterblich-Hooligan“ kommt mit Bewährung davon

Gericht
13.08.2026 14:25

Er zeigte sich mit der typischen „Unsterblich“-Kutte auf der Tribüne im Fußballstadion, hatte NS-Memes und diverse Devotionalien zuhause. Und trotzdem will der 25-jährige Wiener mit dem Nationalsozialismus nichts am Hut haben. Die Geschworenen glauben ihm das nicht. Er ist nur einer von vielen aus der Hooligan-Gruppierung, gegen den ermittelt wird.

„Die NS-Zeit interessiert mich gar nicht“, beteuert der 25-Jährige im Wiener Landl. Doch etwas widersprüchlich: Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei dem Maurer zahlreiches einschlägiges Material – von Stickern mit dem Spruch „Ein Volk, Ein Reich, Ein Führer“ oder dem einschlägigen Code „HH“ für „Heil Hitler“ bis zu einem T-Shirt, das einen Weißen Hai zeigt – darunter der Spruch „White Power“. Daneben wurden auf dem Handy des Wieners weit über 100 einschlägige Memes und Dateien sichergestellt.

Stadionverbot für rechtsextreme Hooligans
Die Razzia im September 2023 war Teil eines großen Schlags gegen die rechtsextreme Szene. Besonders gegen die Hooligan-Gruppierung „Unsterblich Wien“. Sie präsentieren sich mit schwarzen Lederjacken, voll tätowiert, meist auf Motorrädern unterwegs. Ein Bild, das sie auch in sozialen Netzwerken vertreten, wo sie sich auch nicht scheuen ihre problematische Linie stolz zu vertreten. Die Austria Wien – dem Fußballclub, für den die Hooligans brennen – erkennt sie lang nicht mehr als Fanclub an. Die meisten haben sogar Stadionverbot.

So treten die Hooligans bei Fußballspielen auf.
So treten die Hooligans bei Fußballspielen auf.(Bild: zVg)

Ein besonderes Markenzeichen, mit dem die Gruppe auch in Fußballstadien auftauchen: Alle Mitglieder tragen Leder- oder Jeansjacken mit den gleichen Patches, auf dem ein Totenkopf zu sehen ist, der verdächtig einem früheren SS-Symbol ähnelt. Und das trug auch der 25-jährige Angeklagte. Der daran festhält: „Ich bin Hooligan und nicht mehr und nicht weniger.“

Staatsanwaltschaft ortet „Schutzbehauptung“
Die Staatsanwaltschaft betrachtet die Ausführungen des Angeklagten als unglaubwürdig. „Warum verwendet man das?“, fragte die Staatsanwältin. „Weil man die NS-Zeit glorifizieren will“, betonte sie. „Gerade aus diesem Grund, werden solche Symbole verwendet. Ich bin überzeugt, dass das auch der Angeklagte weiß“, erklärte die Vertreterin der Anklagebehörde. Sie nannte die Ausführungen des unbescholtenen Österreichers „Schutzbehauptungen“.

Das sehen die Geschworenen auch so. Sie verurteilen den jungen Mann zu 20 Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ermittlungen gegen weitere Unsterblich-Hooligans laufen noch.

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