Wegweisende Urteile

Afghanische Familien müssen Österreich verlassen

Gericht
10.04.2026 14:45

Der Verwaltungsgerichtshof fällte jetzt zwei Urteile mit Breitenwirkung. Es geht um eine sechsköpfige Familie und eine alleinerziehende Mutter mit Kind aus Afghanistan. Sie suchten ursprünglich in Griechenland um Asyl an und reisten später nach Österreich weiter. Jetzt entschied das Höchstgericht: Eine Rückführung ist in beiden Fällen zulässig.

Es sind zwei richtungsweisende Urteile, die der Verwaltungsgerichtshof jetzt gefällt hat. Viele Jahre wurden Rückführungen von Asylwerbenden, für die Griechenland nach dem Dublin-Verfahren zuständig gewesen wäre, nicht durchgeführt – zumal das dortige Asylsystem massive Mängel aufwies und die Menschen Gefahr liefen, in extremer Not zu leben.

Griechisches Asylsystem behob Schwachstellen
Vor gut einem Jahr stellte die Europäische Kommission in einer Mitteilung fest, dass die Schwachstellen behoben wurden und Rückführungen wieder stattfinden könnten.

Jetzt befasste sich der Verwaltungsgerichtshof in Österreich mit der brisanten Frage und traf zwei bemerkenswerte Entscheidungen.

Auch eine alleinerziehende Mutter blitzte beim VwGH ab (Symbolbild).
Auch eine alleinerziehende Mutter blitzte beim VwGH ab (Symbolbild).(Bild: Krone KREATIV/Andi Schiel, stock.adobe.com)

Erneut um internationalen Schutz angesucht
Die erste betrifft eine Familie aus Afghanistan mit mittlerweile vier unmündigen Kindern. Diese bekam im Mai 2024 Asylstatus in Griechenland zugesprochen. Nach sieben Monaten in Flüchtlingsunterkünften hatte die Familie das Geld beisammen, um mit ihren griechischen Konventionsreisepässen nach Österreich zu fliegen. Wo die Eltern für sich und die Kinder erneut um internationalen Schutz ansuchten.

Der Verwaltungsgerichtshof in Wien
Der Verwaltungsgerichtshof in Wien(Bild: Andi Schiel)

Sie begründeten dies damit, dass sie in Griechenland ein menschenunwürdiges Leben führen mussten. Nachdem ihr Gesuch vom Erstgericht zurückgewiesen wurde, erhob die Familie Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser gelangte zu dem Ergebnis, dass die Rückführung zulässig ist.

Elementare Bedürfnisse gedeckt
„Unter Bedachtnahme auf die geschilderten Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland kann nicht angenommen werden, dass jede zurückgestellte Person in die Lage extremer materieller Not geraten würde, die es ihr nicht erlauben würde, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden“, heißt es in der richtungsweisenden Entscheidung.

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Wenn sie befürchten, sie müssten in Griechenland ohne Obdach und ohne medizinische Versorgung leben, legen sie nicht substantiiert dar, worauf sie dies stützen.

Der VwGH in dem Erkenntnis

Dies gelte auch für Familien mit minderjährigen Kindern, zumal auch in Griechenland für diese Hilfsangebote bestünden. Zudem dürfe der Familienvater auf Arbeit in der Baubranche, wo er Erfahrung hat, hoffen.

Entscheidung trifft in dem Fall vulnerable Personen 
Die sechsköpfige Familie muss Österreich verlassen und nach Griechenland zurückkehren. Wie auch eine alleinerziehende Mutter, die ebenfalls afghanische Staatsangehörige ist. Sie hatte mit ihrer Tochter im Oktober 2024 Asyl in Griechenland bekommen und war zehn Wochen später mit der Kleinen nach Österreich geflogen. Hier beantragte die Frau Asyl, auch weil die medizinische Versorgung „ein Problem“ gewesen sei.

Weil die angeführten schlechten Lebensumstände als Schutzbehauptungen gewertet wurden, die junge Mutter gesund und arbeitswillig ist, ist laut Gericht auch ihre Rückführung nach Griechenland zulässig. Selbst wenn sie als alleinerziehende Mutter zu den besonders vulnerablen Gruppen zählt.

Ob die Rückführungen nach den höchstgerichtlichen Urteilen schon vollzogen wurden, konnte der VwGH auf „Krone“-Anfrage nicht beantworten. Dies sei Sache der Fremdenpolizei. 

Das sagt das Innenministerium
„Als Reaktion auf die aktuelle VwGH-Entscheidung gab Innenminister Gerhard Karner unmittelbar den Auftrag an die zuständige Behörde, das VwGH-Erkenntnis umzusetzen“, hieß es aus dem Innenministerium zur „Krone“.

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