Das Handelsgericht in Wien stellte fest: Die Vertragsklausel zu Kreditbearbeitungsgebühren ist intransparent und somit unwirksam. Trotz klarer OGH-Rechtssprechung legte die BAWAG in dem Fall ein Rechtsmittel ein. Anwalt Kaufmann: „Ohne Druck passiert gar nichts“.
Ein Polizisten-Ehepaar aus der Steiermark darf sich freuen. Hält die Entscheidung des Erstgerichts, bekommen sie die Bearbeitungsgebühren für ihren Kredit samt vier Prozent Zinsen zur Gänze zurück. Die BAWAG verrechnete damals 11.000 Euro, sprich zwei Prozent der Gesamtsumme.
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