Ein 41-Jähriger war in einem Linienbus zu Sturz gekommen und hat dann seiner Wut freien Lauf gelassen. Am Dienstag musste er sich für seinen Ausraster am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Zuerst legte der 41-Jährige seine Version der Geschichte dar: Er sei damals in Dornbirn mit einem sperrigen E-Scooter, der sich nicht einklappen ließ, in den Linienbus eingestiegen. Plötzlich habe der Busfahrer abrupt gebremst, woraufhin er auf seinen Scooter gestürzt sei. Angesichts des blutenden Gesichts habe er von einer Sekunde auf die andere Panik bekommen – „ich wollte raus aus dem Bus, einfach nur raus“. Doch der Busfahrer ließ ihn nicht aussteigen. „Das Einsperren hat es auch nicht besser gemacht“, so der Angeklagte, der von einer „Ausnahmesituation“ sprach.
An die eigentlichen Vorwürfe will er sich dagegen kaum erinnern können. Dem Busfahrer soll er gedroht haben, ihn zusammenzuschlagen und abzustechen, zudem soll er gegen eine Tür getreten und diese dabei beschädigt haben. Während der Busfahrer in der Verhandlung die Drohungen eher herunterspielte, belastete ein weiterer Fahrgast den 41-Jährigen schwer.
Überwachungsvideo liefert klare Beweise
Ein Überwachungsvideo lieferte zudem klare Beweise für die Sachbeschädigung. Ein Detail aus dem Video brachte auch Aufschluss über den Unfallhergang: Es war ganz klar zu sehen, dass der Angeklagte kurz vor dem Sturz eingenickt war – ein Fahrfehler des Busfahrers ließ sich damit ausschließen.
Knapp an Haftstrafe vorbeigeschrammt
In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte noch einmal, dass er schlichtweg unter Schock gestanden sei. Richter Elias Klingseis sprach ihn dennoch in beiden Punkten – Drohung und Sachbeschädigung – schuldig: vier Monate bedingte Haft, dazu 720 Euro unbedingte Geldstrafe. Mit Blick auf die Vorstrafen des Mannes machte der Richter deutlich, dass dieser „gerade so“ an einer Haftstrafe vorbeigeschrammt sei. Der 41-Jährige, der ohne Verteidiger erschienen war, nahm das Urteil an. Auch der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
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