Kinder angeklagt

Mutter in den eigenen Exkrementen liegen lassen

Oberösterreich
28.07.2026 18:00

Eine 89-jährige bettlägerige Linzerin soll an den Folgen grober Vernachlässigung gestorben sein. Der Sohn (55) und die Tochter (71) müssen sich am Mittwoch dafür vor einem Schöffensenat im Landesgericht Linz verantworten.

Eine tödlich verlaufene Pflegetragödie rund um eine 89-jährige Seniorin bringt deren Kinder am Mittwoch im Landesgericht Linz auf die Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Quälen oder Vernachlässigen einer wehrlosen Person (Paragraf 93/3) vor.

Gröblichst vernachlässigt
Die bettlägerige Linzerin hatte sich in der Obhut ihres 55-jährigen Sohnes befunden. Er und seine 71-jährige Schwester sollten sich um die Pflege der Mutter kümmern, diese laut Anklage jedoch gröblichst vernachlässigt haben.

Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.(Bild: FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMMAYR)

Die hygienische Versorgung der betagten Frau dürfte katastrophal gewesen sein. Die 89-Jährige soll vom Sohn unter anderem in den eigenen Exkrementen liegen gelassen worden sein – massivste Hautablösungen waren die Folge. An ihren wund gelegenen Stellen sollen auch Pflaster nicht gewechselt worden sein. Die Folge: Es bildeten sich massive Entzündungen und Auflegegeschwüre, die sich bis auf die Knochen ausbreiteten.

Keine Spitalsbehandlung
Der Tochter wird vorgeworfen, dass sie – obwohl sie über die verheerenden Zustände Bescheid wusste – für keine ausreichende ärztliche Behandlung bzw. Spitals- oder Heimunterbringung gesorgt habe. Beide Kinder sollen die Mutter in einer vermüllten und teils stark verschimmelten Umgebung dahinvegetieren haben lassen.

Der Tatzeitraum liegt zwischen Anfang 2024 und Februar 2025. Am 8. Februar desselben Jahres starb die Linzerin offenbar an den Folgen ihres desolaten Gesundheitszustandes. Zu dem Zeitpunkt war sie auch stark dehydriert und ihr Ernährungszustand äußerst mangelhaft. Den Geschwistern drohen nun Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren Haft.

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