Ob neuer Handyvertrag, Kredit oder Bestellung im Versandhandel – als Kunde wird man vorher finanziell durchleuchtet. Bei schlechtem Wert drohen Nachteile. Die Bonitätsauskunft dazu kommt von Anbietern wie CRIF. Gegen diesen hat Datenschützer Max Schrems nun eine Sammelklage wegen undurchsichtiger Datenherkunft begonnen.
Dienstag brachten die Datenschützer von Noyb die erste Klage gegen die Kreditauskunftei CRIF ein. Der Unterlassungsklage wird heuer im zweiten Halbjahr noch eine Sammelklage folgen, kündigte Datenschützer Max Schrems an. Der Vorwurf: Die Kreditauskünfte von CRIF seien oft nicht aussagekräftig, könnten jedoch für die Betroffenen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Mit der Unterlassungsklage will Noyb einerseits erreichen, dass CRIF so nicht weiterarbeiten darf. Die Sammelklage betreffe hingegen vergangene Schäden. Geht die Klage durch, wird den Klägern eine Entschädigung zugesprochen.
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