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Linzer Anwalt erklärt:

So holen sich Kreditkunden „Körberlgeld“ zurück

Oberösterreich
26.07.2026 09:00

Wer schon mal einen Kredit brauchte, der weiß: Er kostet mehr als die fälligen Zinsen. Da gibt‘s hier ein Bearbeitungsentgelt, dort eine Gebühr fürs Schätzen oder fürs Kopieren oder eine Abwicklung. Dieses „Körberlgeld“ ist oft illegal – und ein Linzer Anwalt erklärt, wie die Kunden es sich zurückholen können. Auch von abbezahlten Verträgen.

Eines vorweg: Diese „Rückholaktion“ von überschüssig bezahlten Forderungen der Banken gilt nur für normale Verbraucher, nicht für Unternehmer. „Denen wird rechtlich mehr zugetraut und sie haben mehr selbst zu verantworten“, sagt der Linzer Anwalt Michael Poduschka, für die „Krone“ erklärt, wer sich wann und wie viel zurückholen kann.

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