Kosten-Falle

Preis für kurze Handy- gespräche verdoppelt

Elektronik
20.01.2006 12:57
Schlechte Nachrichten für Kurz-Handytelefonierer, die ihren Vertrag wechseln: Bei Gesprächen beträgt die Mindestverrechnungsdauer häufig nicht mehr 30 Sekunden, sondern eine Minute. Das ergab ein aktueller Test der Arbeiterkammer.
Die AK verglich 43 Tarife von sechs Handyanbietern (Wertkarte und Vertrag) aus dem Jänner 2005 mit 44 aktuellen Tarifen von sieben Mobilfunkanbietern: Mobilkom, T-Mobile, One, Tele.Ring, Drei, Tele2, YESS.

Doppelte Kosten für Neukunden
Jetzt wird bei über zwei Drittel der 44 untersuchten Tarife die erste Minute voll und danach wie bisher im 30-Sekunden-Takt abgerechnet. Im Vorjahr galt für fast alle der 43 untersuchten Tarife noch ein 30-Sekunden-Abrechnungstakt von der ersten Sekunde an. Betroffen sind nach Angaben der Anbieter in der Regel nur Neukunden, nur ein Anbieter hat auch seine Altverträge geändert. "Neukunden müssen also mit doppelten Kosten rechnen, wenn sie nur ganz kurz telefonieren oder die Mobilbox abhören", sagen die AK Konsumentenschützer.

Mindestverrechnungsdauer umgestellt
Die Mehrheit der Handyanbieter hat innerhalb eines Jahres für Neukunden – bei Tele2 auch für Altkunden – ihre Zeitintervalle bei den Gesprächsabrechnungen geändert. Wer also länger als eine halbe Minute telefoniert, für den ändert sich nichts. Bei Gesprächen, die kürzer als eine halbe Minute sind, verdoppeln sich die Gesprächskosten. Wer bei einem Tarif von 25 Cent pro Minute bloß 15 Sekunden plaudert, zahlt also die vollen 25 Cent. Im Vorjahr wären es nur 12,5 Cent gewesen.

Die Umstellung wirkt sich auf Kurztelefonierer aus
Dazu zählen auch Anrufbeantwortertelefonate (wo der Anrufer gleich oder nach kurzer Hinterlassung einer Nachricht auflegt). Diese werden ebenso wie kurze Mobilboxabfragen um 100 Prozent teurer. Kurztelefonierer sollten sich daher vor einem Vertragswechsel genau über die Taktung informieren. Nach Angaben der Anbieter sind Kunden mit Altverträgen von der Taktumstellung in der Regel nicht betroffen außer bei Tele2, dessen Kunden nach Angabe des Anbieters schriftlich informiert worden sind.

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