Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das selbst in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, ansonsten droht dem Mutterkonzern Meta laut Mitteilung eine empfindliche Strafe.
Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa zehn bis zwölf Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
EU-Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.
Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.
Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.
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