Da wurde nun also aus der „heimischen Zivilgesellschaft“, wie es heißt, ein Bericht an die EU-Kommission übermittelt, in dem gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Einschränkung des Familiennachzugs von Migranten gefordert wird. Dies widerspreche den Menschenrechten und geltendem EU-Recht.
EINERSEITS gibt es natürlich in der EU für jedermann das Recht auf Familienleben und damit auch für Migranten das Recht, die eigene Familie nachzuholen. Es sei denn, die öffentliche Ordnung wäre dadurch gefährdet.
ANDERERSEITS darf man schon die Frage stellen, ob dies auch für jene gilt, die illegal ins Land kommen. Und ob besagte öffentliche Ordnung durch die Massenzuwanderung der letzten Jahre nicht tatsächlich gefährdet ist. Wir erinnern uns etwa an die Zustände an den Wiener Grundschulen.
Überdies zeichnet sich diese Anzeige durch eine besondere Kuriosität aus: treibende Kraft dabei ist nämlich die „Asyl-Koordination Österreich“, eine weit links stehende NGO. Und diese erhält nach Erkenntnissen des „kleinen Untersuchungsausschusses“ von vier verschiedenen Ministerien Förderungen von etwa 16 Millionen Euro. Allein von Innenminister Karner, gegen dessen Einschränkung des Familiennachzug nun dieses Vertragsverletzungsverfahren verlangt wird, an die 8 Millionen.
Da betreiben also linke NGOs, die von österreichischem Steuergeld leben, die Diffamierung des Landes in Brüssel.
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