Brisant, umstritten: Viel früher als ursprünglich erwartet könnte die „Lex Neue Eisenstädter“ im U-Ausschuss eine Schlüsselrolle spielen.
Die „Lex Neue Eisenstädter“ hatte bereits im vergangenen November für heftigen Wirbel gesorgt. Nicht nur im Burgenland, auch auf der bundespolitischen Bühne ließ die „Rechtsvorschrift“ die Wogen hochgehen. Aus dem Wirtschaftsministerium unter Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) war der Plan einer Änderung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) durchgesickert. Gemeinnützigen Bauvereinigungen, wie der Neuen Eisenstädter, sollte es erleichtert werden, ihren Sitz in ein anderes Bundesland zu verlegen.
Umstrittenes Konzept
Das Konzept war sofort umstritten. Mit einem Wechsel etwa nach Niederösterreich hätte sich die Neue Eisenstädter der Aufsicht im Burgenland ohne Zustimmung des Landes entziehen können. Derartige Befürchtungen führten zu einem Aufschrei der SPÖ Burgenland, allen voran Klubobmann Roland Fürst. Kurz darauf erteilte die Bundes-SPÖ den Plänen aus dem ÖVP-Ministerium eine klare Absage.
Bei den Freiheitlichen im Burgenland kühlte das Interesse an der Causa rasch ab, die Kickl-FPÖ hingegen verfolgte das Thema im Bund mit parlamentarischen Anfragen weiter. Die ÖVP hielt sich zurück.
Woher kam die Idee für „Lex Neue Eisenstädter“?
Licht in die Sache könnte die heutige Sitzung des U-Ausschusses bringen. Die Obmann-Stellvertreterin im Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen, die auch Bundesobfrau der ÖVP-nahen ARGE Eigenheim ist, steht Rede und Antwort. Der Vorschlag zur Vereinfachung von Sitzverlegungen – also der Auslöser für die „Lex Neue Eisenstädter“-Debatte – dürfte aus der ARGE Eigenheim gekommen sein, wird vermutet. Später wird Hattmannsdorfer im U-Ausschuss dazu befragt.
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