Zehn Jahre vergangen

DNA-Spuren! Später Prozess wegen Vergewaltigung

Burgenland
27.05.2026 15:40

2016 soll ein heute 27-jähriger Südburgenländer ein Mädchen (14) vor einer Disco vergewaltigt haben. Identifiziert wurde der Verdächtige erst kürzlich – weil er sich etwas anderes hatte zuschulden kommen lassen.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Nicht jedoch, was das Trinkverhalten des Angeklagten betrifft, der vier Vorstrafen aufzuweisen hat. „Der Alkoholkonsum zieht sich ein bisschen durch wie ein roter Faden“, sagt die Vorsitzende des Jugendschöffensenats zum 27-Jährigen, der „eh nur Bier trinkt“ und 6000 Euro Schulden beim Land Burgenland wegen Verwaltungsstrafen hat. „Wegen diverser Blödheiten“, sagt der Mann. Und nicht nur die Schulklasse im Auditorium denkt sich: Weilst saufst!

Täter nie identifiziert
18 Jahre alt war der Südburgenländer vor zehn Jahren, deswegen fällt der Prozess unter das privilegierte Jugendschutzgesetz. Er soll sich an einer „wehrlosen Person“, an einer sturzbetrunkenen 14-Jährigen, vor einer Disco vergangen haben. Von hinten. Das Mädchen konnte den Mann nie identifizieren. Tags darauf fuhr man wegen der starken Schmerzen ins Krankenhaus. Anzeige gegen Unbekannt! Auf der mitgebrachten Unterwäsche konnten DNA-Spuren sichergestellt werden.

Gegen den Willen oder einvernehmlicher Sex?
Womit wir wieder bei den „diversen Blödheiten“ sind: Im Vorjahr randalierte der volltrunkene Angeklagte. Er wurde „erkennungsdienstlich behandelt“, heißt: Der DNA-Abstrich ergab ein Match mit der Unterhose aus Oberwart. „Es war damals einvernehmlicher Sex“, sagt der 27-Jährige, „wir haben uns gekannt und sie war absolut einverstanden“. Die heute 24-Jährige widerspricht auch heute noch. „Es war alles gegen meinen Willen. Ich wurde definitiv missbraucht.“

130.000 Euro Schmerzensgeld soll der Südburgenländer, der von seiner Lebensgefährtin zum Landesgericht Eisenstadt chauffiert worden war – Führerschein hat er derzeit keinen – an das Opfer bezahlen. Damit ist er freilich nicht einverstanden. „Noch einmal: Es war einvernehmlicher Sex!“

Man vertagt. Die Vorsitzende will weitere Zeugen hören. Beim nächsten Termin wird die Einvernahme des Opfers eingespielt. Dann wird auch zu hören sein, dass sich die Frau schwertut, ein erfülltes Sexualleben zu führen.

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