Die Umweltanwaltschaft soll vor allem eines sicherstellen: dass Natur- und Umweltinteressen auch dann vertreten werden, wenn wirtschaftliche Begehrlichkeiten groß sind. Dass diese Institution nun ausgerechnet in einem der umstrittensten Verfahren der steirischen Geschichte, dem Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm, eine 180-Grad-Kehrtwende vollzieht, überrascht. Oder auch nicht.
Der Aufschrei war groß, als bekannt wurde, dass die langjährige und anerkannte Umweltanwältin Ute Pöllinger – Juristin und Biologin – durch Maximilian Lughofer ersetzt werden sollte, der zuvor in der Abteilung 13 des Landes im Anlagenbereich tätig war. Umwelt- und Naturschutzorganisationen warnten früh vor einem möglichen Verlust an fachlicher Schwerpunktsetzung und kritischer Distanz. Der zuständige FPÖ-Landesrat Hannes Amesbauer wies diese Bedenken zurück. Von politischem Kalkül könne keine Rede sein, betonte er damals; ausschlaggebend seien Qualifikation und Eignung gewesen.
Nun wird diese Darstellung erstmals ernsthaft auf die Probe gestellt. Im laufenden Revisionsverfahren zum Koralm-Pumpspeicher unterstützt der neue Umweltanwalt nämlich überraschend die Linie des Projektwerbers – im klaren Gegensatz zur Position seiner Vorgängerin, deren Argumentation maßgeblich zur negativen UVP-Entscheidung beigetragen hatte. Irritierend wirkt dabei nicht nur der inhaltliche Schwenk, sondern auch das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung.
Gerade heute – auch angesichts globaler Krisen – ist das Vertrauen in unabhängige Institutionen wichtiger denn je. Umso mehr bleibt zu hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung auf Basis der Aktenlage trifft – und dies wirklich unabhängig.
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