Neue Regelungen

Im Fadenkreuz: Tiere werden zum Freiwild

Steiermark Newsletter
15.04.2026 10:30

Das Land Steiermark weicht den Natur- und Artenschutz in der Steiermark auf: Wölfe, Biber, Fischotter und Co. können künftig leichter zum Abschuss freigegeben werden. Das sorgt zu Recht für Kritik und offene Fragen.

Wenn es um das Töten von Tieren geht, bedient man sich gerne euphemistischer Begriffe: „Prädatorenmanagement“, „Entnahme“, „Schutzmaßnahme“. Klingt ja besser als „abknallen“. Doch um nichts anderes geht es bei der Neuregelung des Umgangs mit Wildtieren in der Steiermark. Wölfe, Biber und Fischotter sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig leichter erlegt – pardon: „entnommen“ – werden können.

Um ein „ausgewogenes Verhältnis zwischen konsequentem Artenschutz und den Interessen von Landwirtschaft und Bevölkerung“ sicherzustellen, wie es in der Begründung heißt. Konkret geht es um angebliche Schäden in Millionenhöhe: Landesrätin Simone Schmiedtbauer beziffert sie allein beim Fischotter jährlich mit mehr als zwei Millionen Euro. Auch die Aaskrähe, die ins Fadenkreuz gerät, verursache große landwirtschaftliche Ausfälle.

Dass Wölfe, Bären und Co. künftig vom Naturschutz- ins Jagdrecht überführt werden, ist dabei – wenn wir schon bei Euphemismen sind – eine „kleine Unschärfe“: Wie gehen konsequenter Artenschutz und Abschussgenehmigungen eigentlich zusammen? Und: Als wie gefährlich wird eigentlich eine Wildkatze eingestuft, die vom besonderen Schutz künftig auch ausgenommen ist?

Kommen Sie gut durch diesen Mittwoch!

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