Menschenverachtung zeichnete das NS-Regime aus und ging bis ins Intimste der Menschen: Damit sich das „Minderwertige“ nicht vermehrt, wurden Männer und Frauen zwangssterilisiert. Sogar Abtreibungen wurden im Sinne der „Rassenhygiene“ durchgeführt. Unter Zwang.
Ernst Z., geboren 1902, leidet unter erblicher Fallsucht und ist unfruchtbar zu machen, „um zu verhüten, daß Ernst Z. Kinder zeugt, die das Leiden erben könnten“, steht im „Beschluß“ des Erbgesundheitsgerichtes Klagenfurt vom 18. November 1942. Die Operation sei „sogleich zu vollziehen“.
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